Strafregisterbescheinigung

Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds- oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie wird der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt.

Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um Terminvereinbarung unter

Bürgerservice – Online Terminvereinbarung Behördenweg

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Zuständige Behörden in Kärnten:

  • der Bürgermeister (in Städten ohne Magistrat, LPD bzw. PK)
  • Landespolizeidirektion Kärnten
    • Bürgerservicestelle (in Klagenfurt)
    • Polizeikommissariat Villach, Bürgerservicestelle

Nähere Informationen zur Strafregisterbescheinigung finden sie auf oesterreich.gv.at .


Kontakt

Landespolizeidirektion Kärnten
Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche
Abteilung (SVA) - Bürgerservicestelle

Buchengasse 3
9010 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: +43 059133 20 6666
E-Mail: lpd-k@polizei.gv.at


Landespolizeidirektion Kärnten
Polizeikommissariat Villach
Bürgerservicestelle

Trattengasse 34
9500 Villach
Telefon: +43 59 133 26 5555
E-Mail: pk-k-villach@polizei.gv.at


Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .