Polizeigeschichte

Die Geschichte der Gendarmerie

Die Gendarmerie ist eine französische Einrichtung und wurde zum ersten Mal 1609 als Bewachungstruppe für den Thronfolger aufgestellt. Ursprünglich wurden mit der Bezeichnung "Gens d'arms" die militärischen Aufgebote der Landstände bezeichnet.

Die militärische Gendarmerie teilte sich in die Gardegendarmerie, die zu den königlichen Haustruppen zählte, und in die gewöhnliche Gendarmerie, die zur Linienkavallerie gehörte. Auf Grund des Elitecharakters der Gendarmerie rangierte diese Einheit immer an der Spitze aller Kavallerieregimenter. Die Gendarmerie hatte damals keine sicherheitsdienstlichen, sondern ausschließlich militärische Aufgaben.

Eigentliche Vorläufer der Gendarmerie in Österreich waren die Marechaussée in Frankreich, die als Sicherheitstruppe arbeiteten. 1790 wurden diese Einheiten im Zuge der französischen Revolution aufgelöst und 1791 durch die Gendarmerie National ersetzt. Mit der Ausweitung des revolutionären und imperialen Frankreichs wurde diese Gendarmerieeinheit, die als Sicherheits- und Militärpolizei, teilweise aber auch als Kampftruppe eingesetzt wurde, in vielen Staaten Europas verbreitet. Die Gendarmerie rangierte innerhalb des Heeres als Elitetruppe, Teile von ihr wurden sogar in die Kaisergarde übernommen.

Im Jahr 1805 kam es nach den österreichischen Niederlagen bei Ulm und Austerlitz im von Frankreich besetzten Österreich zur Aufstellung einer "österreichischen" Gendarmerieeinheit, deren Kader sich zwar aus Franzosen zusammensetzte, die "gemeinen Gendarmen" jedoch aus Österreichern rekrutiert wurden.

In der Lombardei, die zum französisch dominierten Königreich Italien gehörte, wurde ein Gendarmerieregiment aufgestellt, das 1815 von der Habsburgermonarchie übernommen wurde, nachdem die Lombardei wieder an Österreich gekommen war. Das Regiment bestand aus 1.012 Mann, hatte im Frieden die öffentliche Sicherheit aufrecht zu erhalten und war im Krieg Kampftruppe und Militärpolizei. Die Angehörigen der Gendarmerie hatten weitgehende Befugnisse, die bis hin zur Verhaftung von Armeeoffizieren reichten.

Gründung der Gendarmerie in Österreich

Im Zuge der revolutionären Ereignisse in den Jahren 1848 bis 1849 wurde die Idee geboren, eine Sicherheitstruppe für das gesamte Gebiet der Habsburgermonarchie zu schaffen. Ministerpräsident Fürst Schwarzenberg schlug vor, die Organisation der lombardischen Gendarmerie zu übernehmen. Sicherheitsminister Bach trug den Plan über die Errichtung einer Gendarmerie am 8. Juni 1849 Kaiser Franz Joseph I. vor, der das Konzept noch am selben Tag bewilligte. Gleichzeitig verfügte der Kaiser die Einsetzung einer Kommission, die die nähere Organisation der Gendarmerie regeln sollte.

Mit der Organisation der Gendarmerie wurde Feldmarschall Freiherr Kempen von Fichtenstamm betraut, ein bewährter Armeeoffizier. Jede Infanterie- und Jägerkompanie hatte an die neue Gendarmerie drei Mann, jede Eskadron zwei Mann abzugeben. Bei Nichtentsprechen dieser Soldaten wurden sie auf eigene Kosten zu ihrem Regiment zurückgeschickt. Durch diese Maßnahme wurde bereits im April 1850 ein Großteil der vorgesehenen Stärke erreicht und es konnten 16 Gendarmerieregimenter aufgestellt werden.

An der Spitze der Gendarmerie stand der Gendarmeriegeneralinspekteur, der in seiner Eigenschaft als Militär dem Kriegsministerium verantwortlich war und im Hinblick auf die Verwendung der Gendarmerie und der ihm übertragenen Verwaltungsgeschäfte dem Ministerium des Inneren.

Das Gesetz vom 18. Jänner 1850 legte die Organisation, die Befugnisse und die Aufgaben der Gendarmerie fest. Die Gendarmerie war Bestandteil des k. k. Heeres und ihre Angehörigen der Militärgerichtsbarkeit unterworfen, ihre Aufgabe war jedoch die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit.

Uniform

Die Uniformierung bestand aus einem schwarz-grünen Rock mit gelber Anhängschnur und rosa-roten Aufschlägen, grauen Hosen mit rotem Passepoil und einem Helm.

Bewaffnet waren die Gendarmen mit einem Vorderlader-Perkussionsgewehr System Lorenz mit Stichbajonett und einem Säbel.

Bis 1860 war es der Gendarmerie möglich, das in den Revolutionswirren entstandene Verbrecherunwesen einzudämmen und sich vor allem auf dem Gebiet der Kriminalitätsbekämpfung hohes Ansehen zu erwerben. Die Gendarmerie wurde aber durch die neoabsolutistischen Kräfte als politische Polizei missbraucht, was sie vor allem beim liberalen Bürgertum zum gehassten Instrument der Unterdrückungspolitik machte. In dieser Zeit wurde Kempen von Fichtenstamm zu einer der mächtigsten Personen des Kaiserreiches: Er war Militärgouverneur von Wien und Chef der obersten Polizeibehörde.

Nach Österreichs Niederlage gegen Frankreich und Italien im Jahr 1859 kam es zu einem radikalen Umschwung der innenpolitischen Verhältnisse, der auch Auswirkungen auf die Gendarmerie hatte: die Gebühren der Gendarmen wurden herabgesetzt, die Mannschaftsstärke auf 200 Offiziere und 6.000 Mann reduziert.

Die Gendarmerie wurde in dienstlichen und ökonomischen Belangen dem Innenministerium, in militärischen und disziplinären Belangen dem Armeeoberkommando unterstellt. Durch die Unterstellung unter die Zivilbehörden wurde die Gendarmerie oft zu nicht ihren eigentlichen Aufgaben entsprechenden Tätigkeiten verwendet und nahm dadurch an Effizienz ab.

1866 wurden die zehn verbleibenden Gendarmerieregimenter in fünfzehn Landesgendarmeriekommanden umgegliedert. Am 1. April 1866 folgte eine neuerliche Reduzierung der Gebühren. Im Zuge des Ausgleichs mit Ungarn wurde die Gendarmerie in diesem Teil der Habsburgermonarchie aufgelassen. In Ungarn wurde eine selbständige königlich ungarische Gendarmerie gegründet, die bis 1945 bestand.

Die unbefriedigende Situation der Gendarmerie und die gleichzeitige Notwendigkeit einer effizienten Sicherheitstruppe ließ den Ruf nach einer Gendarmeriereform aufkommen. Noch 1868 verabschiedete das Abgeordnetenhaus eine Resolution über die Neuorganisation der Gendarmerie. Als erstes Zeichen für die kommenden Änderungen wurde im Jahr 1871 ein neues Gesetz über die Gebühren der Gendarmerie eingeführt, das zu wesentlichen materiellen Verbesserungen führte. Im selben Jahr wurde Oberst Heinrich Ritter Giesel von Gieslingen zum Gendarmerieinspektor ernannt. Unter seiner Ägide standen die in den folgenden Jahren durchgeführten Reformen. Mit Gesetz von 1876 gliederte man die Gendarmerie aus dem Verband des stehenden Heeres aus und organisierte sie neu.

Die Gendarmerie war von nun an ein militärisch organisierter Wachkörper zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit.

Ab 1876 rekrutierte sich die Gendarmerie vor allem aus Unteroffizieren des Heeres, die nach Prüfung und Vorlebenserhebung einer Ergänzungsabteilung zugewiesen wurden. Nach fünf Monaten Ausbildung folgte eine Prüfung und die praktische Einschulung. Das Offizierskorps wurde zum überwiegenden Teil aus bewährten Truppenoffizieren des Heeres gebildet, die sich nach einer Probedienstzeit einer Offiziersdienstprüfung unterziehen mussten.

Im Gendarmeriegesetz von 1894 wurde im Wesentlichen das Gesetz von 1876 übernommen, jedoch den Erfordernissen der Zeit angepasst.

1899 erfolgte die letzte Adjustierungsänderung vor Ausbruch des Ersten Weltkriegs. Die Gendarmerie erhielt einen dunkelgrünen, doppelreihigen Rock mit – nach den Landesgendarmeriekommanden – nummerierten Goldknöpfen, dunkelgraue Hosen mit roten Passepoils und einen schwarzen Lederhelm mit goldenem Doppeladler. Im Jahr 1895 wurde die Umrüstung auf den Karabiner M 1890 durchgeführt.

Natürlich stand die Gendarmerie auch im Brennpunkt der politischen und gesellschaftlichen Ereignisse innerhalb der Habsburgermonarchie. Immer wieder musste im Rahmen der zunehmenden Nationalkämpfe eingegriffen werden, die Emanzipation der Arbeiter und die daraus resultierenden Gesellschaftskonflikte stellten einen weiteren Unruheherd dar.

1914, vor Ausbruch des Ersten Weltkriegs, hatte die Gendarmerie einen Stand von 224 Oberoffizieren und 14.215 Unteroffizieren und Mannschaften.

Erster Weltkrieg

Während des Ersten Weltkriegs wurde die Gendarmerie sowohl in der Truppe als Feldgendarmerie als auch im Hinterland in ihren gewöhnlichen Aufgaben eingesetzt. Zu Beginn des Kriegs war die Gendarmerie die einzige bewaffnete Kraft, die den angreifenden Russen entgegengestellt werden konnte. Gendarmen konnten feindliche Vorstöße verhindern oder zumindest verzögern. In der Bukowina wurde die militärische Verteidigung vom dortigen Gendarmeriekommandanten Oberstleutnant Eduard Fischer mit Gendarmeriekräften und eilig gebildeten Verstärkungen organisiert. Dieser Truppe war es immerhin fünf Monate lang möglich, einer erheblichen russischen Übermacht standzuhalten. 1915, nach dem Kriegseintritt Italiens auf der Seite der Entente, waren es die in Tirol und Kärnten stationierten Gendarmen, die die ersten feindlichen Angriffe abwehrten.

1918 bis 1945

Mit dem Gendarmeriegesetz vom 27. November 1918 wurde die Gendarmerie in einen nach militärischem Muster organisierten Zivilwachkörper umgewandelt und dem Staatssekretär des Inneren unterstellt. Außerdem wurde den Gendarmen Beamtencharakter zuerkannt und sie wurden der Zivilgerichtsbarkeit und einem eigenen Disziplinarrecht unterstellt. Eine Folge des Kriegs war auch, dass die Stärke der Gendarmerie auf 6.449 Beamte reduziert werden musste. Die Zahl war sicher der neuen Größe Österreichs angepasst, bedeutete aber für die zahlreichen Beamten, die aus den ehemaligen Kronländern in die Republik gekommen waren, einen harten Schlag.

Im August 1921 marschierte die Bundesgendarmerie in das Burgenland ein, um dieses Land, das im Friedensvertrag von St. Germain Österreich zugesprochen worden war, in Besitz zu nehmen. In heftigen Kämpfen wurden die zahlenmäßig weit unterlegenen Gendarmeriekräfte von ungarischen Aufständischen, die vom ungarischen Staat unterstützt wurden, zurückgeworfen. Erst nach Abhaltung einer Volksabstimmung und des Einsatzes von Heerestruppen konnte das Burgenland in Besitz genommen werden.

In den folgenden Jahren wurde innerhalb der Gendarmerie versucht, eine Konsolidierung zu erreichen und die Modernisierung voranzutreiben. Diese Bemühungen waren überschattet von der Radikalisierung der politischen Verhältnisse in Österreich. Die Schattendorfer Ereignisse, der Brand des Justizpalastes, der Bürgerkrieg im Februar 1934 und der Juliputsch im selben Jahr brachten es mit sich, dass die Gendarmen neuerlich in innerpolitische Kämpfe verstrickt wurden.

Von den Nationalsozialisten wurden besondere Anstrengungen gemacht, die Gendarmerie zu infiltrieren. Das gelang zum Teil, so dass schon vor der Machtübernahme fanatische Nazis unter den Gendarmen waren. Gendarmeriebeamte waren auch unter den Ersten, die in Konzentrationslager verschleppt wurden. Außerdem wurden von den neuen Machthabern eine große Zahl von Gendarmen eingesperrt, entlassen, pensioniert oder strafversetzt. Die verbliebenen Reste der Gendarmerie wurden in die deutsche Ordnungspolizei eingegliedert. Die Ordnungspolizei war zwar hauptsächlich für normalen Sicherheitsdienst zuständig, wurde aber von den Machthabern des Dritten Reiches für ihre verbrecherischen Ziele missbraucht.

Nachkriegsjahre

Bedingt durch einen der letzten Befehle des Nazi-Regimes hatten sich die in Österreich befindlichen Gendarmen vor der Roten Armee zurückzuziehen, so dass in den ersten Tagen nach dem Krieg keine oder nur wenige Gendarmen für den Sicherheitsdienst zur Verfügung standen. Die Übergriffe der Roten Armee erschwerten die Arbeit der Gendarmerie. Trotzdem gelang es den Gendarmen in erstaunlich kurzer Zeit wenigstens ein Mindestmaß an staatlicher Ordnung zu gewährleisten.

Mit dem Behördenüberleitungsgesetz wurde 1945 beim Staatsamt für Inneres das Gendarmeriezentralkommando errichtet und Gendarmeriemajor Emanuel Stillfried zum Zentralkommandanten bestellt. Stillfried war einer der ersten Gendarmerieoffiziere, die von den Nazis verhaftet und in ein KZ verschleppt worden waren. Der Wiederaufbau der Gendarmerie erfolgte im Wesentlichen nach den vor 1938 geltenden Vorschriften.

Da die Gendarmerie die einzige bewaffnete Macht war, die der Republik zur Verfügung stand, musste sie auch Aufgaben übernehmen, die nicht in ihre Kompetenz fielen. Um die Grenzen Österreichs zu sichern, wurde im Jahr 1946 die Grenzgendarmerie aufgestellt, die bis zum Jahre 1955 bestand.

Die Schlagkraft der Gendarmerie bewährte sich während der Unruhen im Oktober 1950. Die konsequent antikommunistische Haltung der Bewohner und der Einsatz der Sicherheitskräfte trugen dazu bei, einen befürchteten kommunistischen Umsturz zu verhindern. Im selben Jahr wurde im Rahmen der Bundesgendarmerie der Vorläufer des heutigen Bundesheeres gegründet wurde, die B-Gendarmerie. Diese Einheit setzte sich zum Großteil aus erfahrenen Offizieren und dienstführenden Beamten der Gendarmerie zusammen, die mit neu aufgenommenen Probegendarmen militärischen Dienst verrichteten.

Gendarmerie 1955 bis 2005

Das Ende der Besatzungszeit, die friedlichen Verhältnisse in Österreich und der wachsende Wohlstand, gaben der Gendarmerie die Gelegenheit zu einer konstanten Weiterentwicklung. Bis zum Jahr 1964 gelang es, die Vollmotorisierung der Gendarmerie durchzuführen. Die Dienstverhältnisse für die Beamten wurden entscheidend verbessert. Schrittweise wurde die Dienstzeit auf ein mit der übrigen Wirtschaft vergleichbares Maß herabgesetzt und die Besoldung verbessert.

1993 wurde das Dienstsystem der Gendarmerie umgestaltet und auf moderne Erfordernisse ausgerichtet. Ineffiziente Strukturen wurden beseitigt und die Präsenz der Gendarm im Außendienst erhöht. Durch diese Maßnahmen konnte der Anstieg der Kriminalität gestoppt werden. Im Rahmen des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union und den Schengen-Verträgen wurde die "Grenzgendarmerie" aufgestellt, die den Schutz der EU-Außengrenzen gewährleistet.

Im Jahr 1999 feiert die Gendarmerie ihren 150. Geburtstag. Die Bundesgendarmerie hatte damals einen Personalstand von fast 16.000 Bediensteten, die für die Sicherheit von mehr als zwei Drittel aller Österreicher auf 98 Prozent des Staatsgebiets zuständig waren.

Mit der Zusammenführung der Sicherheitswache, der Bundesgendarmerie und des Kriminaldienstes sowie Teilen der ehemaligen Zollwache zum neuen österreichweit einheitlichen Wachkörper "Bundespolizei" am 1. Juli 2005 endete die 156-jährige Geschichte der Gendarmerie in Österreich.

Text: Gerald Hesztera