Informationen zum E-Mail-Verkehr mit den Landespolizeidirektionen
(Kundmachung gemäß § 13 Abs. 2 AVG)
E-Mails sind eine weit verbreitete Kommunikationsform zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Behörden. Bitte beachten Sie, dass der E-Mail-Verkehr mit den Landespolizeidirektionen technischen Einschränkungen unterliegt, der Sicherheit wegen sowie um Netzwerk und E-Mail-System vor Überbelastungen zu schützen.
Sie können Anbringen auch elektronisch (per E-Mail, Telefax oder Online-Formular) einbringen. Anbringen (Eingaben), die mit E-Mail eingebracht werden, sind an die offizielle E-Mail-Adresse der jeweils nach dem Bundesland zuständigen Landespolizeidirektion oder an eine in der behördlichen Erledigung, auf die sich Ihr Anbringen bezieht, als Kontaktadresse angegebene E-Mail-Adresse zu übermitteln.
An andere E-Mail-Adressen (z.B. personalisierte E-Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) übermittelte Anbringen (Eingaben) sind hingegen nicht rechtswirksam eingebracht; ihre Bearbeitung ist nicht sichergestellt.
Wichtige Punkte für den E-Mail-Verkehr mit Behörden:
- E-Mails werden auf Malware (Computerviren, Spyware, usw.), Spam (unerwünschte Massensendungen), ungültige Dateiformate sowie Größenüberschreitungen überprüft. Entspricht eine E-Mail nicht diesen Anforderungen, schlägt die Übermittlung fehl.
- E-Mails mit potenziell gefährlichen Inhalten oder unerwünschten Dateiformaten werden geblockt. Diese E-Mails werden den Empfängeradressen nicht zugestellt und nach Ablauf einer Frist gelöscht. Derartige Inhalte sind beispielsweise:
- Arten von ausführbarem Programmcode (z.B.: .exe, .com, .bat, .vbs),
- unbekannter MIME-Typ,
- Verschlüsselungen mit unbekanntem Schlüssel,
- passwortgeschützte Beilagen,
- Video- bzw. Audiodateien (mpeg, wav, mp3 usw.) oder
- fragmentierte, verstümmelte oder beschädigte Dateien.
- Bereits das Vorhandensein eines einzigen unerlaubten Formates bewirkt die Blockung der gesamten E-Mail. Die Absenderin bzw. der Absender erhält eine automatisch generierte Fehlermeldung.
- E-Mail-Verschlüsselung
- Grundsätzlich ist eine E-Mail-Verschlüsselung nicht erforderlich.
- Es besteht aber die Möglichkeit, E-Mails verschlüsselt an das Innenministerium (@bmi.gv.at) oder die Landespolizeidirektionen (@polizei.gv.at) zu übermitteln. Dabei wird neben dem eigenen (privaten) Schlüssel auch das öffentliche Zertifikat des Empfängers benötigt. Öffentliche Zertifikate für E-Mail-Empfänger innerhalb des Innenministeriums können unter https://securemail.bmi.gv.at/web.app?op=search-keys gesucht und abgerufen werden.
- Größenüberschreitungen
- E-Mails, deren Größe (inkl. Beilagen) 10 MB überschreitet, werden nicht zugestellt. Die Absenderin bzw. der Absender erhalten eine automatisch generierte Fehlermeldung.
- Malware
- E-Mails werden innerhalb der BMI-Systemumgebung auf Malware überprüft. Mit Malware verseuchte E-Mails werden nicht zugestellt, sondern geblockt bzw. sofort gelöscht. Eine Benachrichtigung an die Absenderin bzw. den Absender erfolgt nicht.
- Spam
- Der eingesetzte Spam-Filter ermöglicht die Analyse einer E-Mail (Header und Body) nach unterschiedlichen Kriterien und gibt eine Einschätzung über die Wahrscheinlichkeit an, ob die untersuchte Nachricht Spam enthält oder nicht. Er bedient sich dabei verschiedener Bewertungsverfahren, um Spam zu erkennen. Eine als Spam klassifizierte E-Mail wird automatisch in einen zentralen Quarantänebereich verschoben, eine Woche aufbewahrt und gelöscht. Eine Benachrichtigung an die Absenderin bzw. den Absender erfolgt nicht.