Funde/Verluste

Seit 2002 (Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes) nehmen ausschließlich die Gemeinden die Funktion als Fundbehörde wahr.

Funde

Grundsätzlich fallen alle Funde (auch Kennzeichentafeln und Reisepässe) in die Zuständigkeit der Gemeinden.
Ausnahmen: Fund von Schusswaffen, verbotenen Waffen, Kriegsmaterial, Schieß- und Sprengmittel. Hier besteht Zuständigkeit der Polizei.

Verluste

Grundsätzlich fallen alle Verluste (auch Reisepässe) in die Zuständigkeit der Gemeinden.
Ausnahmen: Führerschein, Zulassungsschein, waffenrechtliche Urkunden, österreichische Kennzeichentafeln, Schieß- und Sprengmittel.

Strafrechtliche Delikte (Diebstahl, Raub, Einbruch, Veruntreuung, Unterschlagung) liegen immer in der Zuständigkeit der Polizei.

Weitere Informationen erhalten Sie über oesterreich.gv.at .


Kontakt

Landespolizeidirektion Burgenland

Neusiedler Straße 84
7000 Eisenstadt
Telefon: +43 59133-10
E-Mail: lpd-b@polizei.gv.at


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Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .