BURGENLAND

Vereine

Vereine sind freiwillige Zusammenschlüsse von mindestens zwei Personen. Ein Verein ist auf Grund von Statuten organisiert und dient der gemeinsamen Verfolgung eines bestimmten, ideellen Zwecks. Die Freiheit, sich einen Verein zu gründen oder einem Verein anzugehören, ist in Österreich ein demokratisches Recht.

Zuständige Behörden im Burgenland:

  • Bezirkshauptmannschaften
  • Landespolizeidirektion Burgenland
    • Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung

Nähere Informationen zur Vereinsgründung und –betreibung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres oder auf help.gv.at .

Kontakt


Landespolizeidirektion Burgenland
Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche
Abteilung (SVA)

7000 Eisenstadt, Neusiedler Straße 84
Tel.: 059 133-10
Mail: lpd-b@polizei.gv.at


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