Vereine

Vereine sind freiwillige Zusammenschlüsse von mindestens zwei Personen. Ein Verein ist auf Grund von Statuten organisiert und dient der gemeinsamen Verfolgung eines bestimmten, ideellen Zwecks. Die Freiheit, sich einen Verein zu gründen oder einem Verein anzugehören, ist in Österreich ein demokratisches Recht.

Zuständige Behörden im Burgenland:

  • Bezirkshauptmannschaften
  • Landespolizeidirektion Burgenland
    • Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung

Nähere Informationen zur Vereinsgründung und –betreibung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres oder auf oesterreich.gv.at .


Kontakt

Landespolizeidirektion Burgenland
Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche
Abteilung (SVA)

Neusiedler Straße 84
7000 Eisenstadt
Telefon: +43 59133-10
E-Mail: lpd-b@polizei.gv.at


Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .