Waffen/Kriegsmaterial

Das österreichische Waffenrecht ist im Waffengesetz geregelt. Grundsätzlich gilt, dass der Besitz von Waffen aller Art durch Personen unter 18 Jahren verboten ist.

Gemeinsam mit dem "neuen zentralen Waffenregister" wurde die Registrierungspflicht für alle Schusswaffenkategorien eingeführt.

Weitere Informationen finden Sie auch auf oesterreich.gv.at .

Zuständige Behörden im Burgenland:

  • Bezirkshauptmannschaften
  • Landespolizeidirektion Burgenland
    • Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung

Kontakt

Landespolizeidirektion Burgenland
Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche
Abteilung (SVA)

Neusiedler Straße 84
7000 Eisenstadt
Telefon: +43 59133-10
E-Mail: lpd-b@polizei.gv.at


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Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .