Der Antrag auf Erteilung einer Lenkberechtigung (Führerscheinantrag) kann bei jeder Fahrschule in Österreich eingebracht werden. Das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung erfolgt bei der örtlich zuständigen
Behörde.
Zuständige Behörden Kärnten (I. Instanz):
- Bezirkshauptmannschaften
- Landespolizeidirektion Kärnten
- Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (Klagenfurt am Wörthersee)
- Polizeikommissariat Villach
Grundsätzliche Informationen im Zusammenhang mit der Erteilung einer Lenkberechtigung und zum Verfahren, finden Sie auf der Homepage des Verkehrsamtes der LPD Wien und auf
Help.gv.at
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