KÄRNTEN

Vereine

Vereine sind freiwillige Zusammenschlüsse von mindestens zwei Personen. Ein Verein ist auf Grund von Statuten organisiert und dient der gemeinsamen Verfolgung eines bestimmten, ideellen Zwecks. Die Freiheit, sich einen Verein zu gründen oder einem Verein anzugehören, ist in Österreich ein demokratisches Recht.

Zuständige Behörden Kärnten (I. Instanz):

  • Bezirkshauptmannschaften
  • Landespolizeidirektion Kärnten
    • Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (Klagenfurt am Wörthersee)
    • Polizeikommissariat Villach

Nähere Informationen zur Vereinsgründung und –betreibung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres oder auf help.gv.at .

Kontakt


Landespolizeidirektion Kärnten
Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche
Abteilung (SVA) - Bürgerservicestelle

9010 Klagenfurt am Wörthersee, Buchengasse 3
Tel.: 059 133-20 6666
Mail: lpd-k@polizei.gv.at

Landespolizeidirektion Kärnten
Polizeikommissariat Villach
Bürgerservicestelle

9500 Villach, Trattengasse 34
Tel.: Tel.: 059 133-26 5555
Mail: pk-k-villach@polizei.gv.at


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