Waffen/Kriegsmaterial

Das österreichische Waffenrecht ist im Waffengesetz geregelt. Grundsätzlich gilt, dass der Besitz von Waffen aller Art durch Personen unter 18 Jahren verboten ist.

Gemeinsam mit dem "neuen zentralen Waffenregister" wurde die Registrierungspflicht für alle Schusswaffenkategorien eingeführt.

Weitere Informationen finden Sie auch auf oesterreich.gv.at .

Zuständige Behörden Kärnten (I. Instanz):

  • Bezirkshauptmannschaften
  • Landespolizeidirektion Kärnten
    • Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (Klagenfurt am Wörthersee)
    • Polizeikommissariat Villach

Kontakt

Landespolizeidirektion Kärnten
Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche
Abteilung (SVA) - Bürgerservicestelle

Buchengasse 3
9010 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: +43 059133 20 6666
E-Mail: lpd-k@polizei.gv.at


Landespolizeidirektion Kärnten
Polizeikommissariat Villach
Bürgerservicestelle

Trattengasse 34
9500 Villach
Telefon: +43 59 133 26 5555
E-Mail: pk-k-villach@polizei.gv.at


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Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .