NIEDERÖSTERREICH

Elektronische Verpflichtungserklärung (EVE)

Mit 1.1.2014 trat eine Änderung betreffend die behördliche Zuständigkeit zum Vollzug des Fremdenpolizeigesetzes in Kraft. Dies hat auch Auswirkungen auf die Möglichkeit der Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung (EVE).

Die Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung ist – abhängig vom Wohnsitz bzw. vom Sitz der Firma oder des Vereines – zu bestimmten Parteienverkehrszeiten bei ausgewählten Organisationseinheiten der LPD Niederösterreich ( 35 kB) möglich.

Weiterführende Informationen zur EVE erhalten Sie auf der Internetseite des BMI .

Kontakt


Landespolizeidirektion Niederösterreich
Fremden- und Grenzpolizeiliche
Abteilung, Fachbereich 2

3100 St. Pölten, Linzer Straße 47
Tel.: 059 133-30 2611
Mail: LPD-N-FGA-Fremdenpolizei@polizei.gv.at

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