Mit 1. Jänner 2014 trat eine Änderung betreffend die behördliche Zuständigkeit zum Vollzug des Fremdenpolizeigesetzes in Kraft. Dies hat auch Auswirkungen auf die Möglichkeit der Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung (EVE).
Die Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung ist – abhängig vom Wohnsitz bzw. vom Sitz der Firma oder des Vereines – zu bestimmten Parteienverkehrszeiten bei ausgewählten Organisationseinheiten der LPD Niederösterreich ( 154 kB) möglich.
Weiterführende Informationen zur EVE erhalten Sie auf der Internetseite des BMI .
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Landespolizeidirektion Niederösterreich Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung, Fachbereich 2
Linzer Straße 47 3100 St. Pölten Telefon: +43 59 133 30 2611 E-Mail: LPD-N-FGA-Fremdenpolizei@polizei.gv.at
Informationen des BMI zur EVE
Zuständige Organisationseinheiten der LPD NÖ für EVE ( 35 kB)
Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .
Informationsblätter Information - Grenzpolizeiassistenten*in (GPA) ( 556 kB) Information – Inspektor*in (GFP) ( 429 kB)