Der Antrag auf Erteilung einer Lenkberechtigung (Führerscheinantrag) kann bei jeder Fahrschule in Österreich eingebracht werden. Das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung erfolgt bei der örtlich zuständigen
Behörde.
Zuständige Behörden in Niederösterreich:
- Bezirkshauptmannschaften
- Magistrate Krems an der Donau und Waidhofen an der Ybbs
- Landespolizeidirektion Niederösterreich
- Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (St. Pölten)
- Polizeikommissariat Schwechat
- Polizeikommissariat Wr. Neustadt
Grundsätzliche Informationen im Zusammenhang mit der Erteilung einer Lenkberechtigung und zum Verfahren, finden Sie auf der Homepage des Verkehrsamtes der LPD Wien und auf
Help.gv.at
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Ärzteliste
Eine Liste der niedergelassenen Ärzte, welche Führerscheinuntersuchungen für die SVA (Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung der Landespolizeidirektion Niederösterreich) anbieten, finden Sie auf der Homepage des Landes Niederösterreich.
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