Vereine

Vereine sind freiwillige Zusammenschlüsse von mindestens zwei Personen. Ein Verein ist auf Grund von Statuten organisiert und dient der gemeinsamen Verfolgung eines bestimmten, ideellen Zwecks. Die Freiheit, sich einen Verein zu gründen oder einem Verein anzugehören, ist in Österreich ein demokratisches Recht.

Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um Terminvereinbarung unter

Bürgerservice – Online Terminvereinbarung Behördenweg

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Zuständige Behörden in Niederösterreich:

  • Bezirkshauptmannschaften
  • Magistrate Krems an der Donau und Waidhofen an der Ybbs
  • Landespolizeidirektion Niederösterreich
    • Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (St. Pölten)
    • Polizeikommissariat Schwechat
    • Polizeikommissariat Wr. Neustadt

Nähere Informationen zur Vereinsgründung und –betreibung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres oder auf oesterreich.gv.at .


Kontakt

Landespolizeidirektion Niederösterreich
Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche
Abteilung (SVA) - Bürgerservicestelle

Linzer Straße 47
3100 St. Pölten
Telefon: +43 59133 30 6600
E-Mail: lpd-n@polizei.gv.at

Landespolizeidirektion Niederösterreich
Polizeikommissariat Schwechat
Bürgerservicestelle

Wiener Straße 13
2320 Schwechat
Telefon: +43 59133 36 5100 oder 5101
Fax: +43 59133 36 7800
E-Mail: pk-n-schwechat@polizei.gv.at

Landespolizeidirektion Niederösterreich
Polizeikommissariat Wr. Neustadt
Bürgerservicestelle

Burgplatz 2
2700 Wiener Neustadt
Telefon: +43 59133 37 5555
E-Mail: pk-n-wr-neustadt@polizei.gv.at


Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .

Informationsblätter
Information - Grenzpolizeiassistenten*in (GPA) (pdf, 896 kB)
Information – Inspektor*in (GFP) (pdf, 953 kB)