Elektronische Verpflichtungserklärung (EVE)

Mit 1. Jänner 2014 trat eine Änderung betreffend die behördliche Zuständigkeit zum Vollzug des Fremdenpolizeigesetzes in Kraft. Dies hat auch Auswirkungen auf die Möglichkeit der Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung (EVE).

Die Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung ist – abhängig vom Wohnsitz bzw. vom Sitz der Firma oder des Vereines – zu bestimmten Parteienverkehrszeiten bei ausgewählten Organisationseinheiten der LPD Oberösterreich ( 205 kB) möglich.

Weiterführende Informationen zur EVE erhalten Sie auf der Internetseite des BMI .

Online-Terminvereinbarung EVE


Kontakt

Landespolizeidirektion Oberösterreich
Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung
Fachbereich 2

Nietzschestraße 33
4020 Linz
Telefon: +43 59133 45 2405
E-Mail: lpd-o-egfa-grenz-frepol-massn-anhaltev@polizei.gv.at


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Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .