In Umsetzung der EU-Saisonier-Richtlinie (RL 2014/36/EU) ist für alle Drittstaatsangehörige für die Aufnahme einer Tätigkeit als Saisonier künftig ein Visum C oder D vorgesehen.
Das bisherige Verfahren zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) für visumfreie Drittstaatsangehörige für die Aufnahme einer Tätigkeit als Saisonier entfällt somit zur Gänze.
zurück
Landespolizeidirektion Oberösterreich Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung Fachbereich 2
Nietzschestraße 33 4020 Linz Telefon: +43 59133 45 2405 E-Mail: lpd-o-egfa-grenz-frepol-massn-anhaltev@polizei.gv.at
Antragsformular Visa
Saisonarbeitsvisa - Verlängerung
Terminreservierung - Handlungsanleitung
Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .