Visa

In Umsetzung der EU-Saisonier-Richtlinie (RL 2014/36/EU) ist für alle Drittstaatsangehörige für die Aufnahme einer Tätigkeit als Saisonier künftig ein Visum C oder D vorgesehen.

Das bisherige Verfahren zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) für visumfreie Drittstaatsangehörige für die Aufnahme einer Tätigkeit als Saisonier entfällt somit zur Gänze.


Kontakt

Landespolizeidirektion Oberösterreich
Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung
Fachbereich 2

Nietzschestraße 33
4020 Linz
Telefon: +43 59133 45 2405
E-Mail: lpd-o-egfa-grenz-frepol-massn-anhaltev@polizei.gv.at



Grafik Polizei Recruting

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