Waffen/Kriegsmaterial

Das österreichische Waffenrecht ist im Waffengesetz geregelt. Grundsätzlich gilt, dass der Besitz von Waffen aller Art durch Personen unter 18 Jahren verboten ist.

Gemeinsam mit dem "neuen zentralen Waffenregister" wurde die Registrierungspflicht für alle Schusswaffenkategorien eingeführt.

Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um Terminvereinbarung unter

Bürgerservice – Online Terminvereinbarung Behördenweg

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Weitere Informationen finden Sie auch auf oesterreich.gv.at .

Zuständige Behörden in Oberösterreich:

  • Bezirkshauptmannschaften
  • Landespolizeidirektion Oberösterreich
    • Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (Linz)
    • Polizeikommissariat Steyr
    • Polizeikommissariat Wels

Kontakt

Landespolizeidirektion Oberösterreich
Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche
Abteilung (SVA) - Bürgerservicestelle

Nietzschestraße 33
4020 Linz
Telefon: +43 59133 40 0
Fax: +43 59133 40 7891
E-Mail: lpd-o@polizei.gv.at

Landespolizeidirektion Oberösterreich
Polizeikommissariat Steyr

Berggasse 2
4400 Steyr
Telefon: +43 59133 46 2410
E-Mail: pk-o-steyr@polizei.gv.at

Landespolizeidirektion Oberösterreich
Polizeikommissariat Wels

Dragonerstraße 29
4600 Wels
Telefon: +43 59133 47 5555
E-Mail: pk-o-wels@polizei.gv.at


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Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .