VERORDUNG Schutzbereichsweiterung gem. § 7a Abs. 2 VersG und
ANORDNUNG und KUNDMACHUNG Videoüberwachung gem. § 54 Abs. 5 SPG
VERORDNUNG der Landespolizeidirektion Oberösterreich
mit der der Schutzbereich einer Versammlung am 06.10.2024 von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr zum Thema "Demonstration zur Solidaritätsbekundung mit den israelischen Opfern des Überfalls der Hamas am 07.10.2023" in 4020 Linz an folgender Örtlichkeit erweitert wird:
Hauptplatz (Bereich zwischen Pestsäule nordseitig, Klammstraße südseitig).
Gemäß §7a Abs. 2 Versammlungsgesetz BGBI. Nr.98/1953 idgF BGBI. I Nr.63/2017 wird verordnet:
§1
Der Schutzbereich der Versammlung am 06.10.2024 von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr zum Thema "Demonstration zur Solidaritätsbekundung mit den israelischen Opfern des Überfalls der Hamas am 07.10.2023" in 4020 Linz, Hauptplatz (Bereich zwischen Dreifaltigkeitssäule und Klammstraße) wird mit 150 Metern im Umkreis um die Versammelten festgelegt.
§2
Diese Verordnung tritt mit Ende der Versammlung, sp6testens am 06.10.2024.2024, 18:00 Uhr außer Kraft.
KUNDMACHUNG
Die Landespolizeidirektion Oberösterreich kündigt gemäß §54 Abs. 5 Sicherheitspolizeigesetz 1991 BGBI. Nr.566/1991 zuletzt geändert durch BGBI. I Nr.113/2019 zur Vorbeugung von gefährlichen Angriffen an, dass im Rahmen der Versammlung mit dem Zweck "Demonstration zur Solidaritätsbekundung mit den israelischen Opfern des Überfalls der Hamas am 07.10.2023" am 06.10.2024 in der Zeit von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr in Linz, Hauptplatz (gesamter Hauptplatz) bei der Versammlung personenbezogene Daten mittels Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten ermittelt werden, da zu befürchten ist, dass es im Zusammenhang mit einer Zusammenkunft zahlreicher Menschen zu gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum von
Menschen kommen werde.