Verfahrensablauf
Die Strafregisterbescheinigung kann online mittels ID Austria / eID (andere EU Mitgliedstaaten) beantragt werden. Die Strafregisterbescheinigung wird unmittelbar nach erfolgter Bezahlung elektronisch zugestellt.
Kosten
18 Euro
Eine Ausstellung für die Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge oder Pflege und Betreuung ist NICHT möglich!
Die Antragstellerin/ der Antragsteller muss zwecks Feststellung der Identität zumindest einmal (entweder bei der Antragsstellung oder bei der Abholung) persönlich bei der Behörde erscheinen.
Allgemeine Strafregisterbescheinigung: 26 Euro Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge oder Pflege und Betreuung: 29 Euro
Eine Bestätigung des Dienstgebers ist NUR für die Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge oder Pflege und Betreuung erforderlich!
Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
Terminvereinbarung (bmi.gv.at)
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Letzte Aktualisierung: 19. März 2026
Landespolizeidirektion Salzburg Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (SVA) - Bürgerservicestelle
Alpenstraße 90 5020 Salzburg Telefon: +43 59133 50 6666 E-Mail: lpd-s@polizei.gv.at
Strafregisterbescheinigung (oesterreich.gv.at)
Antrag auf Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung
Beilage zum Antrag auf Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung„Kinder- und Jugendfürsorge", „Pflege und Betreuung" oder „terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen"
Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .