Versammlung

Unter einer Versammlung versteht man eine bestimmte Form des Zusammentreffens mehrerer Personen, wie Kundgebungen oder Demonstrationen. Davon zu unterscheiden sind Veranstaltungen (Feste, Umzüge, Prozessionen etc.)

Versammlungen müssen laut Versammlungsgesetz bis spätestens 48 Stunden vor Versammlungsbeginn schriftlich zur Anzeige gebracht werden.

Zuständige Behörden in Salzburg:

  • Bezirkshauptmannschaften
  • Magistrat Salzburg
  • Landespolizeidirektion Salzburg
    • Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (Salzburg)

Kontakt

Landespolizeidirektion Salzburg
Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche
Abteilung (SVA) - Bürgerservicestelle

Alpenstraße 90
5020 Salzburg
Telefon: +43 59133 50 6666
E-Mail: lpd-s@polizei.gv.at


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Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .