Lenkerberechtigung / Führerschein

Der Antrag auf Erteilung einer Lenkberechtigung (Führerscheinantrag) kann bei jeder Fahrschule in Österreich eingebracht werden. Das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung erfolgt bei der örtlich zuständigen Behörde.

Zuständige Behörden in der Steiermark:

  • Bezirkshauptmannschaften
  • Landespolizeidirektion Steiermark
    • Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung
    • Polizeikommissariat Leoben

Grundsätzliche Informationen im Zusammenhang mit der Erteilung einer Lenkberechtigung und zum Verfahren, finden Sie auf der Homepage des Verkehrsamtes der LPD Wien und auf oesterreich.gv.at .


Kontakt

Landespolizeidirektion Steiermark
Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche
Abteilung (SVA 2 - Führerscheinangelegenheiten)

Parkring 4
8011 Graz
Telefon: +43 59133 60 6211
E-Mail: lpd-st@polizei.gv.at

Landespolizeidirektion Steiermark
Polizeikommissariat Leoben

Josef-Heißl-Straße 14
8700 Leoben
Telefon: +43 59133 66 0
E-Mail: pk-st-leoben@polizei.gv.at



Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .