Visa

In Umsetzung der EU-Saisonier-Richtlinie (RL 2014/36/EU) ist für alle Drittstaatsangehörige für die Aufnahme einer Tätigkeit als Saisonier künftig ein Visum C oder D vorgesehen.

Das bisherige Verfahren zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) für visumfreie Drittstaatsangehörige für die Aufnahme einer Tätigkeit als Saisonier entfällt somit zur Gänze.

Visaverlängerungen können in der Steiermark an nachfolgenden Standorten während der Zeiten des Parteienverkehrs (Montag bis Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr) durchgeführt werden:

  • LPD Steiermark, Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung, Parkring 4, 8010 Graz
  • LPD Steiermark, Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung, Josef-Heißl-Straße 14 , 8700 Leoben

Eine elektronische Terminvereinbarung ist vorab über nachfolgenden Link möglich:

Weiterführende Informationen zu Visa-Verfahren erhalten Sie auf der Internetseite des BMI .


Kontakt

Landespolizeidirektion Steiermark
Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung (FGA)
Fachbereich 2

Parkring 4
8011 Graz
Telefon: +43 59133 60 2620
E-Mail: lpd-st-fga-fremdenpolizei@polizei.gv.at

Landespolizeidirektion Steiermark
Polizeikommissariat Leoben

Josef-Heißl-Straße 14
8700 Leoben
Telefon: +43 59133 66 5403
E-Mail: pk-st-fga-fremdenpolizei-leoben@polizei.gv.at


Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .