Visa

In Umsetzung der EU-Saisonier-Richtlinie (RL 2014/36/EU) ist für alle Drittstaatsangehörige für die Aufnahme einer Tätigkeit als Saisonier künftig ein Visum C oder D vorgesehen.

Das bisherige Verfahren zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) für visumfreie Drittstaatsangehörige für die Aufnahme einer Tätigkeit als Saisonier entfällt somit zur Gänze.


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Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung (FGA)
Fachbereich 2

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8011 Graz
Telefon: +43 59133 60 2620
E-Mail: lpd-st-fga-fremdenpolizei@polizei.gv.at

Landespolizeidirektion Steiermark
Polizeikommissariat Leoben

Josef-Heißl-Straße 14
8700 Leoben
Telefon: +43 59133 66 5403
E-Mail: pk-st-leoben@polizei.gv.at


Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .