Hier gilt es öffentliche und nicht öffentliche Veranstaltungen zu unterscheiden. Öffentliche Veranstaltungen sind allgemein zugänglich und müssen bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Zuständige Stellen sind je nach Art der Veranstaltung die Ämter der Landesregierungen, die Bezirkshauptmannschaften, die Gemeinden und die Landespolizeidirektionen.
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Landespolizeidirektion Steiermark
Straßganger Straße 280 8052 Graz Telefon: +43 59133 60 E-Mail: lpd-st@polizei.gv.at
Veranstaltungsanmeldungen auf oesterreich.gv.at
Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .