Versammlung

Unter einer Versammlung versteht man eine bestimmte Form des Zusammentreffens mehrerer Personen, wie Kundgebungen oder Demonstrationen. Davon zu unterscheiden sind Veranstaltungen (Feste, Umzüge, Prozessionen etc.)

Versammlungen müssen laut Versammlungsgesetz bis spätestens 48 Stunden vor Versammlungsbeginn schriftlich zur Anzeige gebracht werden.

Zuständige Behörden in der Steiermark:

  • Bezirkshauptmannschaften
  • Landespolizeidirektion Steiermark
    • Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung
    • Polizeikommissariat Leoben

Kontakt

Landespolizeidirektion Steiermark
Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche
Abteilung (SVA)

Parkring 4
8011 Graz
Telefon: +43 59133 65 0
E-Mail: lpd-st@polizei.gv.at

Landespolizeidirektion Steiermark
Polizeikommissariat Leoben

Josef-Heißl-Straße 14
8700 Leoben
Telefon: +43 59133 66 0
E-Mail: pk-st-leoben@polizei.gv.at


Links


Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .