Registrierstellen für die neue E-Card

Foto

© LPD

Am 4. Jänner 2021 geht die elektronische Terminvereinbarung zur E-Card-Fotoerfassung in den Echtbetrieb. Wie die Vorgehensweise ist und was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier!

Bis 31.12.2023 werden von der Sozialversicherung alle alten E-Cards gegen neue Karten mit Foto ausgetauscht. Ausgenommen davon sind Kinder unter 14 Jahren, die weiterhin eine E-Card ohne Foto erhalten. Personen, die über 70 Jahre alt sind bzw. jene, die in Pflegestufe vier oder höher eingestuft sind, müssen ebenfalls kein Foto für die E-Card zur Verfügung stellen.

Ist ein Foto des Versicherten aus dem Reisepass, dem Personalausweis, dem Scheckkartenführerschein oder aus dem Fremdenregister (z.B. Fremdenpass, Konventionsreisepass, Aufenthaltstitel oder Identitätskarte für Fremde) vorhanden, müssen keine weiteren Veranlassungen mehr getätigt werden. Die neue E-Card mit Foto kommt rechtzeitig, bevor die alte Karte abläuft, spätestens aber mit Ende des Jahres 2023. Personen ab 14 Jahren, die sich rechtmäßig in Österreich aufhalten und von denen kein Foto vorhanden ist, müssen ein entsprechendes Lichtbild von sich bei einer Registrierstelle vorlegen.

Dabei ist wie folgt vorzugehen:

1. Kontrolle des Ablaufdatums auf der blauen Rückseite Ihrer E-Card.
2. Liegt dieses Ablaufdatum vor dem 01.01.2020: Die nächste E-Card wird noch ohne Foto zugesandt und es ist nichts Weiteres zu tun.
3. Liegt das Ablaufdatum nach dem 01.01.2020: Bringen Sie, wenn Sie dazu aufgefordert werden oder kurz vor Ablauf der E-Card ein aktuelles Passfoto, das den Passbildkriterien entspricht, zu einer Registrierungsstelle. Das Foto muss persönlich abgegeben werden und es muss dabei die E-Card, ein amtlicher Lichtbildausweis sowie der Staatsbürgerschaftsnachweis vorgezeigt werden.

Registrierstellen in der Steiermark:

Graz: Landespolizeidirektion Steiermark
Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung
Fachbereich FGA 2
Parkring 4, 8010 Graz
Montag bis Freitag; 08:00 – 13:00 Uhr
Telefon: +43 59 133 60 2623
Terminvereinbarung unter: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsetvweb-p/etv/public/Terminvereinbarung

Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
Regionaldirektion Steiermark
Triester Straße 393, 8055 Graz
Montag bis Freitag; 08:00 – 13:00 Uhr
Telefon: +43 59 133 60 2623


Südoststeiermark: Bezirkspolizeikommando Südoststeiermark
Dr. Schwaiger-Straße 17
8490 Bad Radkersburg
Mittwoch; 08:45 – 14:30 Uhr
Telefon: +43 59 133 60 2623


Leoben: Polizeikommissariat Leoben
Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung
Fachbereich FGA 2
Josef-Heißl-Straße 14 , 8700 Leoben
Montag bis Freitag; 08:00 -13:00 Uhr
Telefon: +43 59 133 66 2623


Liezen: Bezirkspolizeikommando Liezen
Döllacherstraße 6a, 8940 Liezen
Jeden zweiten Dienstag; 10:00 – 13:00 Uhr
Telefon: +43 59 133 66 2623

Registrierungen sind nur innerhalb der Parteienverkehrszeiten und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!


Weiterführende Informationen zur E-Card-Fotoerfassung sind auf der Internetseite des BMI und auf der Homepage der österreichischen Sozialversicherung unter www.chipkarte.at/foto zu finden.


Artikel Nr: 353543
vom Montag,  21.Dezember 2020,  12:16 Uhr.

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