TIROL

Lenkerberechtigung / Führerschein

Der Antrag auf Erteilung einer Lenkberechtigung (Führerscheinantrag) kann bei jeder Fahrschule in Österreich eingebracht werden. Das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung erfolgt bei der örtlich zuständigen Behörde.

Zuständige Behörden im Tirol:

  • Bezirkshauptmannschaften
  • Landespolizeidirektion Tirol
    • Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung

Grundsätzliche Informationen im Zusammenhang mit der Erteilung einer Lenkberechtigung und zum Verfahren, finden Sie auf der Homepage des Verkehrsamtes der LPD Wien und auf Help.gv.at .

Kontakt


Landespolizeidirektion Tirol
Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche
Abteilung (SVA)

6020 Innsbruck, Kaiserjägerstraße 8
Tel.: 059 133-70
Mail: lpd-t@polizei.gv.at

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