Arten der Antragstellung
Online
Die Strafregisterbescheinigung kann online mittels ID Austria beantragt werden.
Kosten:
Zur Vorlage beim Arbeitgeber: €15,10
Ohne Definition einer Vorlage: € 36,10
Strafregisterbescheinigung online
Persönlich
Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller muss zwecks Feststellung der Identität persönlich bei der Behörde erscheinen (online Terminvereinbarung notwendig! - Terminvereinbarung )
Erforderliche Unterlagen: amtlicher Lichtbildausweis
Hinweis:
Für die Beantragung einer der drei Sonderformen der Strafregisterbescheinigung („Kinder- und Jugendfürsorge“, „Pflege und Betreuung“ oder „terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen“) ist eine Bestätigung des zukünftigen Dienstgebers (Original oder Kopie) vorzulegen. Nicht geeignet sind Blanko- und Pauschalbestätigungen. Das Formular finden Sie unter Downloads
Kosten:
Beantragung: € 21,00
Bundesverwaltungsabgabe: € 2,10
Beilagengebühr: € 6,00
Zeugnisgebühr: € 21,00
Hinweis:
Die Zeugnisgebühr entfällt, wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (natürliche oder juristische Person , z. B. Arbeitgeber*in, Behörde etc) dienen soll.
In diesem Fall kostet die Bescheinigung somit insgesamt 23,10 Euro (21 Euro Antragsgebühr plus 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe für die Ausstellung), bei elektronischem Antrag mit ID Austria, 15,10 Euro (13 Euro Antragsgebühr plus 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe für die Ausstellung).
Online Terminvereinbarung