Versammlung

Unter einer Versammlung versteht man eine bestimmte Form des Zusammentreffens mehrerer Personen, wie Kundgebungen oder Demonstrationen. Davon zu unterscheiden sind Veranstaltungen (Feste, Umzüge, Prozessionen etc.)

Versammlungen müssen laut Versammlungsgesetz bis spätestens 48 Stunden vor Versammlungsbeginn (Eingang bei der Behörde) schriftlich zur Anzeige gebracht werden.

Findet die Versammlung auf öffentlichen Straßen (§ 1 StVO) statt, so ist diese, gemäß § 86 StVO 3 Tage vor Versammlungsbeginn (Eingang bei der Behörde) schriftlich an die zuständigen Straßenverkehrsbehörden anzuzeigen.
Zuständige Behörde für Versammlungen im Stadtgebiet von Innsbruck: LPD Tirol (Bekanntgabe aller Informationen laut Versammlungsanzeige inkl. Unterfertigung und Datum der Unterfertigung).

Zuständige Behörden in Tirol:

  • Bezirkshauptmannschaften
  • Landespolizeidirektion Tirol

Kontakt

Landespolizeidirektion Tirol
Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche
Abteilung (SVA)

Kapuzinergasse 1
6020 Innsbruck
Telefon: +43 59133 70
E-Mail: lpd-t@polizei.gv.at



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Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .