Elektronische Verpflichtungserklärung (EVE)

Mit 1. Jänner 2014 trat eine Änderung betreffend die behördliche Zuständigkeit zum Vollzug des Fremdenpolizeigesetzes in Kraft. Dies hat auch Auswirkungen auf die Möglichkeit der Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung (EVE).

Zuständig für die Ausstellung der EVE sind nunmehr

Weiterführende Informationen zur EVE erhalten Sie auf der Internetseite des BMI .


Kontakt

Landespolizeidirektion Vorarlberg
Fremden- u. Grenzpolizeiliche Abteilung
Fachbereich 02

Quellenstraße 1
6900 Bregenz
Telefon: +43 59133 80 2604
E-Mail: LPD-V-FGA@polizei.gv.at