Im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie führt die Polizei in ganz Österreich ab sofort bis 10.01.2021 Einreisekontrollen an den Grenzübergängen durch.
Die Polizei wird im Auftrag der Gesundheitsbehörden tätig und dabei bedarfsorientierte Kontrollen bei der Einreise nach Österreich durchführen. Es ist jederzeit und überall - insbesondere an den Grenzen - mit Kontrollen zu rechnen.
Die Verordnung für die Kontrollen stützt sich auf die gleichnamige Verordnung des Sommer 2020. Sie regelt gesundheits- und sanitätspolizeiliche Maßnahmen betreffend der Einreise in das Bundesgebiet zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19.
Konkret sind damit die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes berechtigt, für die Bezirksverwaltung als Gesundheitsbehörde bei der Einreise sowie jederzeit an Ort und Stelle zu überprüfen, ob die Vorgaben der Einreiseverordnung eingehalten werden. Personen haben diese Überprüfung zu dulden, auf Verlangen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Nachweise über die Veranlassung des molekularbiologischen Tests sowie dessen Ergebnis vorzulegen.
Generell gilt der dringende Appell, nicht unbedingt notwendige Fahrten in das Ausland zu unterlassen.
Artikel Nr: 353471 vom Samstag, 19.Dezember 2020, 12:29 Uhr.
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