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Befreiung von der Rückhalteeinrichtung für Kinder

Die Pflicht zur Verwendung der Rückhalteeinrichtung entfällt bei Unmöglichkeit des bestimmungsgemäßen Gebrauchs wegen schwerster körperlicher Beeinträchtigung des Kindes.
Für die Befreiung von der Rückhalteeinrichtung kann der Erziehungsberechtigte des Kindes ein entsprechend begründetes Ansuchen an das Verkehrsamt stellen. Nach einer amtsärztlichen Untersuchung wird bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Befreiung von der Verwendung der Rückhalteeinrichtung erteilt.


LPD Wien

Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (SVA) - Verkehrsamt

Dietrichgasse 27, 1030 Wien
Telefon: +43 131 310 0

Erreichbarkeit

Das Verkehrsamt Wien befindet sich in Wien 3, Dietrichgasse 27.
Sie erreichen uns mit der U-Bahnlinie U3, Haltestelle Kardinal Nagl Platz oder mit der Autobuslinie 77A, Haltestelle Kardinal Nagl Platz. Wenn Sie mit der U3 anreisen benützen Sie den Aufgang Kardinal Nagl Platz. Ein Lift befindet sich jedoch nur beim Aufgang Keinergasse.


Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .