Mopeds sind eine beliebte und praktische Möglichkeit, sich fortzubewegen, vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Doch wie bei jedem anderen Fahrzeug gibt es klare Regeln und Vorschriften, die unbedingt beachtet werden müssen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.
Um ein Moped lenken zu dürfen, wird die Führerscheinklasse AM benötigt. Ab 15 Jahren ist eine Person berechtigt einen Mopedführerschein in einer Fahrschule oder bei einem Autofahrerclub zu machen. Voraussetzungen für das Erlangen eines Moped-Führerscheins sind sechs Theoriestunden, sechs Praxisstunden am Übungsparkplatz und zwei Praxisstunden im öffentlichen Verkehr.
1. Benutzung der Fahrbahn
Beim Fahren mit einem Moped darf ausschließlich die Fahrbahn genutzt werden. Das bedeutet, dass der Gehsteig, Radwege oder andere Flächen tabu sind.
2. Kein freihändiges Fahren
Freihändig zu fahren, also das Lenken ohne den Einsatz beider Hände, ist streng verboten. Ebenso darf man die Füße nicht von den Treteinrichtungen nehmen. Dies könnte den Schwerpunkt des Mopeds verlagern und dazu führen, dass man beim kleinsten Seitenwind das Gleichgewicht verliert und stürzt.
3. An andere Fahrzeuge anhängen
Es ist nicht erlaubt, sich an andere Fahrzeuge anzuhängen, um sich ziehen zu lassen. Das vorausfahrende Fahrzeug könnte plötzlich abbremsen oder ausweichen, was sehr gefährlich wäre.
4. Moped unsachgemäß verwenden
Das Moped darf nicht in einer Weise benutzt werden, die den Verkehr gefährdet oder gegen die Vorschriften verstößt. Beispielsweise sind Wettfahrten oder andere riskante Manöver auf öffentlichen Straßen streng untersagt.
5. Mitführen anderer Fahrzeuge oder Gegenstände
Es ist verboten, andere Fahrzeuge (z.B. Anhänger) mit dem Moped zu ziehen. Auch das Mitführen von Gegenständen, die die Sicht oder Bewegungsfreiheit beeinträchtigen oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnten, ist nicht erlaubt. Das betrifft etwa ungeschützte, gefährliche Werkzeuge wie Sägen.
6. Nebeneinanderfahren
Es ist nicht gestattet, neben anderen Mopeds oder Fahrrädern zu fahren oder neben diesen das Moped zu schieben.
7. Laufenlassen des Motors im Stand
Auch das unnötige Laufenlassen des Motors im Stand ist verboten, da dies zu Lärmbelästigung und Umweltverschmutzung führt.
8. Unnötiges Befahren derselben Straße
Das mehrfache Befahren derselben Straße ohne erkennbaren Grund – oft auch als "Herumcruisen" bezeichnet – ist ebenfalls untersagt.
Artikel Nr: 435325
vom Montag,
14.Oktober 2024,
08:00 Uhr.
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