Führerschein: Probezeit in Österreich

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Thema "Probeführerschein" aus der Serie Jugend und Recht.

In Österreich sind alle neuen Führerscheine in den ersten drei Jahren Probeführerscheine. Davon ausgenommen sind die Führerscheine für Moped (Klasse AM) und Traktor (Klasse F). Während dieser Zeit sind die Führerscheinbesitzerinnen und -besitzer an spezielle Regelungen gebunden.

Probezeit

Die Probezeit für den Führerschein beträgt drei Jahre. Ausnahmen gibt es bei den Klassen L17 und A1 (Motorradführerschein), wo die Probezeit bis zum 21. Geburtstag andauert. Personen, deren Lenkberechtigung erloschen war – beispielsweise durch Entzug oder Befristung – fallen nicht unter die Probezeitbestimmungen. Wird eine Lenkberechtigung auf eine weitere Klasse ausgeweitet, beginnt die Probezeit für die neu erworbene(n) Klasse(n) nicht neu.

Alkoholgrenze in der Probezeit

In der Probezeit besteht eine strengere Alkoholgrenze. Für Probeführerscheinbesitzerinnen und -besitzer gilt eine maximale Alkoholgrenze von 0,1 Promille, im Vergleich zur allgemeinen Grenze von 0,5 Promille.

Probezeit bei ausländischen Lenkberechtigungen

Auch ausländische Lenkberechtigungen unterliegen der Probezeit, wenn der Hauptwohnsitz des Führerscheinbesitzers innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der ausländischen Lenkberechtigung nach Österreich verlegt wird. In diesem Fall beginnt eine dreijährige Probezeit ab dem Zeitpunkt der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis.

Verstöße und Nachschulungen

Wer in der Probezeit gegen die 0,1-Promille-Grenze oder andere schwerwiegende Verkehrsregeln (z.B. Fahrerflucht, Missachtung des Vorrangs, Handy am Steuer, höhere Geschwindigkeitsübertretungen) verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Behörde ordnet in solchen Fällen eine Nachschulung an.

Mit der Anordnung einer Nachschulung verlängert sich die Probezeit automatisch um ein weiteres Jahr. Sollte die ursprüngliche Probezeit bereits abgelaufen sein, beginnt eine neue einjährige Probezeit. Die Verlängerung oder der Neubeginn wird im Führerschein vermerkt und erfordert eine Neuausstellung des Scheckkartenführerscheins.

Bei weiteren Verstößen innerhalb der dritten Probezeit, wird eine amtsärztliche und eine verkehrspsychologische Untersuchung angeordnet.


Artikel Nr: 435580
vom Freitag,  18.Oktober 2024,  08:00 Uhr.

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