Mit Ende Oktober steht nicht nur die Vorweihnachtszeit wieder vor der Tür, sondern auch die Winterreifenpflicht. Wir möchten Sie aus diesem Grund an deren wichtigste Bestimmungen erinnern.
In Österreich gilt zwischen dem 1. November und 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen (Schnee, Schneematsch oder Eis), auf allen Rädern (für PKW und Klein-LKW bis 3,5 Tonnen sowie Mopedautos) die Winterreifenpflicht. Als Alternative können auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montiert werden. Für LKWs über 3,5 t Gesamtgewicht gilt zusätzlich eine Mitnahmepflicht für Schneeketten.
Für die Fahrerinnen und Fahrer von Kfzs bis zu 3,5 t Gesamtgewicht gilt eine Mindestprofiltiefe von 4 mm bei Radialreifen und 5 mm bei Diagonalreifen. Für LKWs über 3,5 t betragen die Tiefen jeweils 5 und 6 mm. Dies gilt auch für Ganzjahresreifen, Allwetterreifen sowie Spikereifen. Um rechtlich gültig zu sein, müssen die Reifen mit den Buchstaben "M & S", "M + S" oder "M.S." sowie einem Schneeflockensymbol oder ausschließlich einem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sein.
Es ist manchmal sinnvoll, die Winterreifen auch noch nach dem gesetzlichen Stichtag (15. April) zu verwenden. Selbst wenn sich schon einzelne Frühlingstage blicken lassen und die Fahrbahn trocken ist, kommt es oft rasch zu einem Wetterumsturz. Eine nasse Fahrbahn kann auch im April noch schnell gefrieren. Bitte seien Sie sich außerdem bewusst, dass abgenützte und glatte Reifen für Sie selbst und andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gefährlich sind.
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Artikel Nr: 435532
vom Mittwoch,
23.Oktober 2024,
08:00 Uhr.
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