RIP-Deal: Täter geschnappt

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RIP-Deal: Gefälschtes Bargeld sichergestellt.

Es begann im September 2019. Zwei Brüder stellten ihren Luxussportwagen zum Verkauf in das Internet. Ein Interessent meldete sich, wobei er vor dem Kauf noch die Luxusuhr und die Goldmünzen von den Brüdern erwerben wollte, die sie ebenfalls anboten. Doch der Deal sollte anders verlaufen als geplant.

Nachdem der vermeintliche Käufer mit den zwei Brüdern das Geschäft vereinbart hatte, sollte das Treffen in einem Nobelhotel in Italien stattfinden. Statt dem Käufer kamen jedoch zwei Vertreter, die das vereinbarte Geld für die Wertsachen an die zwei Brüder übergaben. Erst später stellten das Geschwisterpaar fest, dass es sich um Falschgeld handelt. Doch die Gauner waren bereits über alle Berge.

Das Team der RIP-Deal Unit Vienna des Landeskriminalamtes Wien setzte alle Hebel in Bewegung, um die Täter ausforschen. Monatelang wurde auch Hochtouren ermittelt. Zusammen mit dem Bundeskriminalamt und der Schweizer Polizei konnten die mutmaßlichen Betrüger ausgeforscht werden. Im April 2022 klickten für einen Tatverdächtigen in Kroatien die Handschellen, der seit Ende Mai 2022 in Österreich in Untersuchungshaft sitzt. Nach der zweiten Person wird gefahndet.

Was ist der RIP-Deal

RIP-Deal ist eine Bezeichnung für eine betrügerische Tathandlung (von engl. "rip off" = abzocken und "deal" = Handel).

Banden oder Clans aus dem Westbalken geben sich als Kaufinteressenten für hochpreisige Luxusgütern wie Uhren, Goldmünzen oder Goldbaren aus. Kommt es zu einem Rechtsgeschäft handeln die Täter in betrügerischer Form, indem sie mit Falschgeld bezahlen. Die Abwicklung findet im Ausland, meist in Italien, statt. Auch wenn Immobilien, Boote oder hochpreisige Autos angeboten werden, schlagen die Täter zu.

Wie Sie sich schützen können

• Reisen Sie für den Verkauf eigener – vor allem luxuriöser - Habseligkeiten nicht ins Ausland.
• Seien Sie achtsam und werden sie misstrauisch, wenn der potentielle Käufer keine Anstalten macht über den Kaufpreis verhandeln zu wollen.
• Stellen Sie Nachforschungen über Ihre Geschäftspartner an und lassen Sie sich Referenzen der Käufer vorweisen – gerade bei Verkäufen von Luxusgütern.
• Erstatten Sie nach einem RIP-Deal jedenfalls auch im Inland Anzeige und nicht nur im Ausland.
• Wenden Sie sich bei Misstrauen an die nächste Polizeidienststelle oder sehen Sie vom anstehenden Geschäft ab.


Artikel Nr: 382204
vom Mittwoch,  27.Juli 2022,  08:00 Uhr.

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