Polizeiarzt

Die Landespolizeidirektionen suchen zum ehestmöglichen Eintritt

Allgemeinmediziner oder Fachärzte zum Einsatz als Polizeiärztin / Polizeiarzt

Tätigkeitsbereich:

  • Begutachtung von Verletzten und Toten
  • Begutachtung von Personen nach dem Unterbringungsgesetz
  • Untersuchung und Begutachtung von Kraftfahrzeuglenkern
  • Untersuchung und Begutachtung nach dem Waffengesetz
  • Aufsicht über die sanitären Verhältnisse der Amtsräume, der Arrestzellen in den Polizeikommissariaten, Kriminaldienststellen und der Polizeianhaltezentren
  • Ärztliche Untersuchung und Begutachtung des Gesundheitszustandes und Dienstfähigkeit von Polizeibediensteten sowie anderen Bundesbediensteten über Auftrag der Dienstbehörde

Voraussetzungen:

  • Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin oder Fachärztin/Facharzt
  • österreichische Staatsbürgerschaft
  • Besitz der Lenkberechtigung Klasse B
  • Notarztdiplom (erwünscht)
  • die volle Handlungsfähigkeit
  • persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der Verwendung verbunden sind
  • ein im Hinblick auf die angestrebte Verwendung unbedenkliches Vorleben
  • ausreichender Gesundheitszustand (orientierend an der Vorschrift für die körperliche Eignung für den Exekutivdienst) - keine exekutivdienstliche Ausbildung notwendig

Wir bieten:

  • verantwortungsvolles und vielseitiges Aufgabengebiet
  • spannende und herausfordernde medizinische Tätigkeiten, wie es sie nur im polizeilichen Dienst gibt
  • Teilzeit oder Vollzeitstellen

Das monatliche Anfangsentgelt einer bzw. eines nach der ab 1. Jänner 2022 gültigen Sondervertragsrichtlinie neu aufgenommenen Polizeiärztin bzw. Polizeiarztes einschließlich pauschalierter Nebengebühren beträgt im Jahr 2024 brutto zumindest 6.630,70 Euro. Das Entgelt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.

Bei Interesse freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung an

Bundesministerium für Inneres
Abteilung I/S/1 – Chefärztlicher Dienst
Herrengasse 7
1010 Wien
E-Mail: BMI-I-S-1@bmi.gv.at
Telefon: +43 1 53 126-3700


Die Tätigkeitsbereiche als Polizeiärztin bzw. Polizeiarzt

Obduktion

Obduktion © BMI / G. Pachauer

Das Bundesministerium für Inneres (BMI) ist der größte öffentliche Dienstgeber in Österreich mit rund 38.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dazu zählen auch Polizeiamtsärztinnen und -ärzte, an deren Spitze Dr. Yasmin Frank-Dastmaltschi, Chefärztin im Innenministerium, gemeinsam mit ihren beiden Stellvertreterinnen steht. In jeder Landespolizeidirektion (LPD) ist ein polizeiärztlicher Dienst eingerichtet, der von LPD-Chefärztinnen und -ärzten geleitet wird.

Ihr Aufgabenfeld ist äußerst vielfältig und betrifft unter anderem die Beurteilung von Körperschäden, Untersuchungen nach dem Unterbringungsgesetz, Tatortarbeit im Zusammenwirken mit der Kriminalpolizei und den rechtskundigen Organen, die Betreuung von Häftlingen im Polizeiarrest sowie die Beurteilung, ob jemand haftfähig oder zurechnungsfähig ist.

Amtsärzte werden auch bei Verkehrsdelikten zugezogen, um festzustellen, ob jemand etwa durch Alkohol, Suchtgift oder suchtgifthaltige Medikamente beeinträchtigt ist. Durch die steigende Zahl an Suchtgiftlenkern in den vergangenen Jahren sind auch die Zahlen an Untersuchungen stark angestiegen. In diesem Zusammenhang kommt es gelegentlich vor, dass die untersuchenden Ärztinnen und Ärzte als Zeugen vor das Verwaltungsgericht geladen werden. Wenn es darum geht, den Alkoholisierungsgrad zum Lenkzeitpunkt zu berechnen, sind auch hier die Polizeiamtsärztinnen und -ärzte gefragt.

In den Landespolizeidirektionen sind die Polizeiamtsärztinnen und -ärzte auch Sachverständige nach der Führerscheingesetzgesundheitsverordnung und entscheiden über die medizinische Eignung zum Lenken, ob Auflagen erteilt werden müssen oder Kontrollen im Befristungszeitraum notwendig sind. Einsatztaktik, Einsatzlogistik und Parteienverkehr gehören ebenso zu ihrem Alltag.

Untersuchung Tatort

Untersuchung Tatort © BMI / G. Pachauer

Polizeiamtsärztinnen und -ärzte werden in einem Ausbildungslehrgang auf ihre Aufgaben vorbereitet. Auf dem Lehrplan stehen unter anderem rechtliche Vorträge, Verkehrsrecht und Verkehrsmedizin, Forensik, Psychiatrie, Medizinrecht und Kriminalistik. Derzeit sucht das Innenministerium Ärztinnen und Ärzte, die sich dieser spannenden Tätigkeit widmen wollen. "Es ist uns durchaus klar, dass wir nicht außer Acht lassen dürfen, dass es aufgrund des österreichweiten Ärztemangels auch für uns schwierig sein wird, Interessenten zu finden“, sagt Chefärztin Dr. Frank-Dastmaltschi. "Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass die Vielseitigkeit der Aufgaben eine spannende Herausforderung für jede Ärztin bzw. jeden Arzt sein kann.“

Grundvoraussetzung zur Aufnahme in den polizeiärztlichen Dienst ist ein Medizinstudium mit abgeschlossener Ausbildung zum Allgemeinmediziner und/oder Facharzt, ein gültiges Notarztdiplom, die österreichische Staatsbürgerschaft, die volle Handlungsfähigkeit, eine polizeiamtsärztlich festgestellte gesundheitliche Eignung sowie der Besitz der Lenkberechtigung für die Klasse B. Eine exekutivdienstliche Ausbildung ist nicht notwendig.

Derzeit werden vor allem in den Landespolizeidirektionen Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Wien Polizeiärztinnen und Polizeiärzte gesucht. Es handelt sich dabei um Vollzeitstellen als auch Teilzeitstellen im Angestelltenverhältnis mit einem monatlichen Mindestentgelt von 6.630,70 Euro. Dieses bemisst sich nach der derzeit gültigen Sondervertragsrichtlinie für neu aufgenommene Amtsärztinnen und -ärzte und schließt auch die pauschalierten Nebengebühren ein. Das Entgelt kann sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile erhöhen.

Die Tätigkeit als Polizeiärztin bzw. Polizeiarzt bietet ein verantwortungsvolles und vielseitiges Aufgabengebiet mit flexibel einteilbaren Arbeitszeiten. Dabei fallen keine regelmäßig angeordneten Überstunden an. Es erwarten Sie spannende und herausfordernde medizinische Tätigkeiten wie es sie nur im polizeilichen Dienst zu erleben gibt. Darüber hinaus werden verschiedenste kostenlose Fortbildungen – etwa zum Sachverständigen – angeboten, die während der Dienstzeit besucht werden können.


Tatortuntersuchung

Tatortuntersuchung © BMI / G. Pachauer

Landespolizeidirektionen

LPD Burgenland
Neusiedler Straße 84
7000 Eisenstadt
Telefon: +43 591 33 100
Fax: 059133/10/1009
E-Mail: LPD-B@polizei.gv.at


LPD Kärnten
Buchengasse 3
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: +43 591 33 200
Fax: 059133/20/7800
E-Mail: LPD-K@polizei.gv.at


LPD Niederösterreich
Neue Herrengasse 15
3100 St. Pölten
Telefon: +43 591 33 300
Fax: 059133/30/7800
E-Mail: LPD-N@polizei.gv.at


LPD Oberösterreich
Gruberstraße 35
4021 Linz
Telefon: +43 591 33 400
Fax: 059133/40/7800
E-Mail: LPD-O@polizei.gv.at


LPD Salzburg
Alpenstraße 90
5020 Salzburg
Telefon: +43 591 33 500
Fax: 059133/50/7800
E-Mail: LPD-S@polizei.gv.at


LPD Steiermark
Straßganger Straße 280
8052 Graz
Telefon: +43 591 33 600
Fax: 059133/60/1009
E-Mail: LPD-ST@polizei.gv.at

Parkring 4 (Ämtergebäude)
8010 Graz
Telefon: +43 591 33 60 0
E-Mail: LPD-ST@polizei.gv.at


LPD Tirol
Standort
Kaiserjägerstraße 8
6020 Innsbruck
Telefon: +43 591 33 700

Standort
Innrain 34
6020 Innsbruck
Telefon: +43 591 33 700
E-Mail: LPD-T@polizei.gv.at


LPD Vorarlberg
Bahnhofstraße 45
6900 Bregenz
Telefon: +43 591 33 800
Fax: 059133/80/1009
E-Mail: LPD-V@polizei.gv.at


LPD Wien
Schottenring 7-9
1010 Wien
Telefon: +43 131 310 0
E-Mail: LPD-W@polizei.gv.at