Elektronische Verpflichtungserklärung (EVE)

Mit 1. Jänner 2014 trat eine Änderung betreffend die behördliche Zuständigkeit zum Vollzug des Fremdenpolizeigesetzes in Kraft. Dies hat auch Auswirkungen auf die Möglichkeit der Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung (EVE).

Die Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung ist – abhängig vom Wohnsitz bzw. vom Sitz der Firma oder des Vereines – zu bestimmten Parteienverkehrszeiten bei ausgewählten Organisationseinheiten der LPD Niederösterreich ( 154 kB) möglich.

Weiterführende Informationen zur EVE erhalten Sie auf der Internetseite des BMI .


Kontakt

Landespolizeidirektion Niederösterreich
Fremden- und Grenzpolizeiliche
Abteilung, Fachbereich 2

Linzer Straße 47
3100 St. Pölten
Telefon: +43 59 133 30 2611
E-Mail: LPD-N-FGA-Fremdenpolizei@polizei.gv.at


Link


Download

Zuständige Organisationseinheiten der LPD NÖ für EVE ( 35 kB)


Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .

Informationsblätter
Information - Grenzpolizeiassistenten*in (GPA) ( 896 kB)
Information – Inspektor*in (GFP) ( 953 kB)