In Umsetzung der EU-Saisonier-Richtlinie (RL 2014/36/EU) ist für alle Drittstaatsangehörige für die Aufnahme einer Tätigkeit als Saisonier künftig ein Visum C oder D vorgesehen.
Das bisherige Verfahren zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) für visumfreie Drittstaatsangehörige für die Aufnahme einer Tätigkeit als Saisonier entfällt somit zur Gänze.
Die fremdenpolizeiliche Hotline der Landespolizeidirektion Tirol steht Ihnen für Auskünfte von
- Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 20:00 Uhr, an Samstagen und Sonntagen sowie an
- Feiertagen jeweils von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 059133/70/2444
zur Verfügung.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des BMI unter www.bmi.gv.at/visa.