Hurra, für die Kärntner Schülerinnen und Schüler stehen bald wieder Ferien an. Sollte das Wetter mitspielen, werden in den bevorstehenden Semesterferien wieder zahlreiche Urlauberinnen und Urlauber sowie Kärntner Wintersportbegeisterte für viel Frequenz auf den heimischen Skipisten sorgen. Um dabei Kollisionen bzw. gar schwere Unfälle zu vermeiden, ist gegenseitige Rücksichtnahme gefragt.
Sollte es dennoch zu einem Unfall kommen, so gilt für alle Beteiligten: Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt, wer einfach weiterfährt, macht sich strafbar! Sollte es zu einer Kollision kommen:
•Stehen bleiben und bei Notwendigkeit Erste Hilfe leisten!
• Identitäten austauschen, auch wenn vorerst keine Verletzungen vermutet werden!
• Als Zeuge zur Verfügung stehen!
Wer keine Hilfe leistet oder eine Verletzte im Stich lässt, macht sich strafbar!
Um einen "kollisionsfreien Skiverkehr" auf den Pisten zu gewährleisten, werden die FIS-Regeln in Erinnerung gerufen.
FIS-Verhaltensregeln:
1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder:
Verhalten Sie sich so, dass niemand gefährdet oder geschädigt wird.
2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise:
Fahren Sie auf Sicht. Wählen Sie Ihre Geschwindigkeit und die Fahrweise entsprechen Ihrem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen, sowie der Verkehrsdichte.
3. Wahl der Fahrspur:
Von hinten kommende Pistenbenützer müssen die Fahrspur so wählen, dass er vorfahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet werden.
4. Überholen:
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der den überholten Skifahrern oder Snowboardern für alle Bewegungen genügend Raum lässt.
5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren:
Jeder Pistenbenützer, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
6. Anhalten:
Vermeiden Sie es, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten.
7. Aufstieg und Abstieg:
Verwenden Sie zum Auf- und Abstieg den Rand der Abfahrt.
8. Beachten der Zeichen:
Beachten Sie Markierungen und Signale.
9. Hilfeleistung:
Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.
10. Ausweispflicht:
Jeder Pistenteilnehmer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
Artikel Nr: 422155
vom Donnerstag,
08.Februar 2024,
10:34 Uhr.
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