Bei unmittelbar drohender Gefahr oder wenn sie die Intervention der Polizei vor Ort benötigen, rufen Sie bitte unverzüglich
- Polizei-Notruf 133
- Euro-Notruf 112
Gehörlose und hörbeeinträchtige Personen können mittels DEC112 mit der Polizei (112 und 133) Kontakt aufnehmen.
Laden Sie sich die App auf Ihr Smartphone: DEC112 - Notruf für Gehörlose
Es besteht weiterhin die Möglichkeit eines Gehörlosen Services mittels SMS an die Nummer 0800 133 133
Weitere Notrufnummern gemäß Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009 (KEM-V):
- 122 Feuerwehrzentralen
- 128 Notrufnummer bei Gasgebrechen
- 140 Bergrettung
- 141 Ärztenotdienst
- 142 Telefonseelsorge
- 144 Rettungsdienst
- 147 Notrufdienst für Kinder und Jugendliche
Wenn Sie mit den Sicherheitsbehörden oder den Dienststellen der Polizei in Kontakt treten wollen, finden Sie ihre Adressen und Telefonnummern im Dienststellenverzeichnis.
Die Online-Diebstahlsanzeige ist neben der herkömmlichen Art der Anzeigenerstattung auf den Polizeidienststellen eine zusätzliche Serviceleistung, die Ihnen ermöglicht Amtswege digital zu erledigen.
Information über die Online-Diebstahlsanzeige
Es wird empfohlen, Anzeigen wegen Straftaten nicht via E-Mail zu erstatten, da in diesem Fall keine Sofortmaßnahmen garantiert werden können. Die persönliche Vorsprache an einer Polizeidienststelle erspart Rückfragen bei der Sachverhaltsaufnahme und ermöglicht die erforderliche Identitätsfeststellung des Zeugen in kurzem Wege.
Im Falle einer Beschwerde können Sie sich formlos an die jeweilige Landespolizeidirektion wenden. Die Kontaktdaten finden Sie im rechten Bereich dieser Seite.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein honorarfreier Abdruck von Fotos, deren Copyright beim Bundesministerium für Inneres (BMI) liegt, ausschließlich zum Zwecke einer sachlichen, unparteiischen Presseberichterstattung im Zusammenhang mit dem Bundesministerium für Inneres (BMI) oder einer dem BMI nachgeordneten Dienststelle zulässig ist. Jede andere Verwendung bedarf ausnahmslos der Absprache bzw. schriftlichen Zustimmung des BMI, Abteilung I/C/10 – Öffentlichkeitsarbeit. Sollten Sie der Unterlassung nicht Folge leisten, behält sich das BMI die Einleitung rechtlicher Schritte vor.
Die Verwendung der Fotos für parteipolitische Zwecke ist nicht gestattet, es sei denn, es liegt eine schriftliche Zustimmung des BMI, Abteilung I/C/10 – Öffentlichkeitsarbeit, sowie aller abgebildeten Personen vor (Schutz der Persönlichkeitsrechte).