Mit 1. Jänner 2014 trat eine Änderung betreffend die behördliche Zuständigkeit zum Vollzug des Fremdenpolizeigesetzes in Kraft. Dies hat auch Auswirkungen auf die Möglichkeit der Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung (EVE).
Die Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung ist – abhängig vom Wohnsitz bzw. vom Sitz der Firma oder des Vereines – zu bestimmten Parteienverkehrszeiten bei ausgewählten Organisationseinheiten der LPD Burgenland ( 103 kB) möglich.
Weiterführende Informationen zur EVE erhalten Sie auf der Internetseite des BMI .
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Landespolizeidirektion Burgenland Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung, Fachbereich 2
Neusiedler Straße 84 7000 Eisenstadt Telefon: +43 59133 10 2666 E-Mail: LPD-B-FGA-Fremdenpolizei@polizei.gv.at
Zuständige Organisationseinheiten der LPD Burgenland für EVE und UB ( 103 kB)
Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .