Visa

In Umsetzung der EU-Saisonier-Richtlinie (RL 2014/36/EU) ist für alle Drittstaatsangehörige für die Aufnahme einer Tätigkeit als Saisonier künftig ein Visum C oder D vorgesehen.

Das bisherige Verfahren zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) für visumfreie Drittstaatsangehörige für die Aufnahme einer Tätigkeit als Saisonier entfällt somit zur Gänze.

Im Burgenland obliegen Visaverlängerungen dem Fachbereich 2 der Fremden- und grenzpolizeiliche Abteilung der Landespolizeidirektion Burgenland, Neusiedlerstraße 84, 7000 Eisenstadt.

Die Parteiverkehrszeiten sind Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Eine telefonische Terminvereinbarung unter +43 59 133 10 2666 ist notwendig.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des BMI unter www.bmi.gv.at/visa.


Kontakt

Landespolizeidirektion Burgenland
Fremden- und Grenzpolizeiliche
Abteilung, Fachbereich 2

Neusiedler Straße 84
7000 Eisenstadt
Telefon: +43 59133 10 2666
E-Mail: LPD-B-FGA-Fremdenpolizei@polizei.gv.at


Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .