In Umsetzung der EU-Saisonier-Richtlinie (RL 2014/36/EU) ist für alle Drittstaatsangehörige für die Aufnahme einer Tätigkeit als Saisonier künftig ein Visum C oder D vorgesehen.
Das bisherige Verfahren zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) für visumfreie Drittstaatsangehörige für die Aufnahme einer Tätigkeit als Saisonier entfällt somit zur Gänze.
Im Burgenland obliegen Visaverlängerungen dem Fachbereich 2 der Fremden- und grenzpolizeiliche Abteilung der Landespolizeidirektion Burgenland, Neusiedlerstraße 84, 7000 Eisenstadt.
Die Parteiverkehrszeiten sind Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr.Eine telefonische Terminvereinbarung unter +43 59 133 10 2666 ist notwendig.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des BMI unter www.bmi.gv.at/visa.
zurück
Landespolizeidirektion Burgenland Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung, Fachbereich 2
Neusiedler Straße 84 7000 Eisenstadt Telefon: +43 59133 10 2666 E-Mail: LPD-B-FGA-Fremdenpolizei@polizei.gv.at
Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .