Änderung Gewaltschutzgesetz

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Mit 1. September 2021 tritt die Änderung des Gewaltschutzgesetzes in Kraft. NEUSTART übernimmt die Beratungsstellen für Gewaltprävention (BfG)

Im Burgenland wird die zentrale Kontaktstelle für Gewaltprävention durch den Verein NEUSTART übernommen. Durch die Änderung gibt es nun nach einem Gewaltvorfall auch für die Täterin/den Täter eine verpflichtende Beratung im Umfang von sechs Stunden. Diese neue gesetzliche Möglichkeit ist ein wichtiger Schritt zur Deeskalation, die Gewalt zu stoppen und auch dem Gefährder seine Handlung bewusst zu machen.

Neu ist auch, dass es in jeder Polizeiinspektion spätestens ab dem 01.01.2022 flächendeckend im gesamten Burgenland mindestens eine Bedienstete/einen Bediensteten geben wird denen folgende Aufgaben zukommen:
• Schnittstelle zu Opferschutzeinrichtungen
• Kontaktgespräche mit Opfern von Gewalt zur Informationsgewinnung im Vorfeld einer präventiven
Aufklärung
• Vorbeugende Präventionsmaßnahmen
• Unterstützung der Dienststellen bei komplexen Amtshandlungen

Landespolizeikommandant Mag. Martin Huber begrüßt die Erweiterung der gesetzlichen Möglichkeiten und freut sich auf die neue Zusammenarbeit mit den bisherigen Unterstützern und betont auch ganz klar "Gewalt hat in unserer Gesellschaft keinen Platz – weder in der Öffentlichkeit noch im privaten Bereich".

Die Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums Burgenland, Frau Mag.a Karin Gölly, ist sehr froh über die neue/alte Zusammenarbeit mit Neustart. Die Gesetzesänderung ist unerlässlich für den Opferschutz und der steht im Mittelpunkt der Gewaltschutzarbeit.

Für Alexander Grohs, Leiter von NEUSTART Burgenland und Niederösterreich, bildet diese Gesetzesänderung einen weiteren Mosaikstein zum ganzheitlichen Gewaltschutz. Vielen Tätern fällt es schwer, freiwillig Beratung in Anspruch zu nehmen, die neue Verpflichtung ist dabei eine große Hilfestellung.
Im Burgenland stehen in Eisenstadt und Oberwart derartige Beratungsstellen zur Verfügung.


Artikel Nr: 365336
vom Donnerstag,  26.August 2021,  10:33 Uhr.

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BMI - Heute

Übergabe des deutschen Soldatenfriedhofs

Im Rahmen der Übergabe überreichte General Wolfgang Schneiderhan symbolisch das Totenbuch, das die Namen der auf dem Friedhof bestatteten deutschen Soldaten dokumentiert, an Innenminister Karner.

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In einer feierlichen Zeremonie wurde am 17. Jänner 2025 der deutsche Soldatenfriedhof am Wiener Zentralfriedhof, Gruppe 97, offiziell an die Republik Österreich übergeben. Anwesend waren hochrangige Vertreter beider Länder, um diesem bedeutenden Schritt zur Pflege des gemeinsamen historischen Erbes beizuwohnen.


VERANSTALTUNGEN

 


INTERNATIONALES & EU

Dialog mit nordafrikanischen Partnern

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Workshops.

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Die EU-Asylagentur und die BMI-Abteilung V/B/8 organisierten einen Workshop und Studienbesuch hinsichtlich der Etablierung nationaler Asylsysteme mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern seitens nordafrikanischer Partnerstaaten, der Arabischen Liga, EU-Mitgliedstaaten sowie UNHCR in Wien.

Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .