Die Landespolizeidirektionen suchen zum ehestmöglichen Eintritt
Allgemeinmediziner oder Fachärzte zum Einsatz als Polizeiärztin / Polizeiarzt
Tätigkeitsbereich:
- Begutachtung von Verletzten und Toten
- Begutachtung von Personen nach dem Unterbringungsgesetz
- Untersuchung und Begutachtung von Kraftfahrzeuglenkern
- Untersuchung und Begutachtung nach dem Waffengesetz
- Aufsicht über die sanitären Verhältnisse der Amtsräume, der Arrestzellen in den Polizeikommissariaten, Kriminaldienststellen und der Polizeianhaltezentren
- Ärztliche Untersuchung und Begutachtung des Gesundheitszustandes und Dienstfähigkeit von Polizeibediensteten sowie anderen Bundesbediensteten über Auftrag der Dienstbehörde
Voraussetzungen:
- Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin oder Fachärztin/Facharzt
- österreichische Staatsbürgerschaft
- Besitz der Lenkberechtigung Klasse B
- Notarztdiplom (erwünscht)
- die volle Handlungsfähigkeit
- persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der Verwendung verbunden sind
- ein im Hinblick auf die angestrebte Verwendung unbedenkliches Vorleben
- ausreichender Gesundheitszustand (orientierend an der Vorschrift für die körperliche Eignung für den Exekutivdienst) - keine exekutivdienstliche Ausbildung notwendig
Wir bieten:
- verantwortungsvolles und vielseitiges Aufgabengebiet
- spannende und herausfordernde medizinische Tätigkeiten, wie es sie nur im polizeilichen Dienst gibt
- Teilzeit oder Vollzeitstellen
Das monatliche Anfangsentgelt einer bzw. eines nach der ab 1. Jänner 2022 gültigen Sondervertragsrichtlinie neu aufgenommenen Polizeiärztin bzw. Polizeiarztes einschließlich pauschalierter Nebengebühren beträgt im Jahr 2024 brutto zumindest 6.630,70 Euro. Das Entgelt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
Bei Interesse freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung an
Bundesministerium für Inneres
Abteilung I/S/1 – Chefärztlicher Dienst
Herrengasse 7
1010 Wien
E-Mail: BMI-I-S-1@bmi.gv.at
Telefon: +43 1 53 126-3700
Die Tätigkeitsbereiche als Polizeiärztin bzw. Polizeiarzt
Das Bundesministerium für Inneres (BMI) ist der größte öffentliche Dienstgeber in Österreich mit rund 38.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dazu zählen auch Polizeiamtsärztinnen und -ärzte, an deren Spitze Dr. Yasmin Frank-Dastmaltschi, Chefärztin im Innenministerium, gemeinsam mit ihren beiden Stellvertreterinnen steht. In jeder Landespolizeidirektion (LPD) ist ein polizeiärztlicher Dienst eingerichtet, der von LPD-Chefärztinnen und -ärzten geleitet wird.
Ihr Aufgabenfeld ist äußerst vielfältig und betrifft unter anderem die Beurteilung von Körperschäden, Untersuchungen nach dem Unterbringungsgesetz, Tatortarbeit im Zusammenwirken mit der Kriminalpolizei und den rechtskundigen Organen, die Betreuung von Häftlingen im Polizeiarrest sowie die Beurteilung, ob jemand haftfähig oder zurechnungsfähig ist.
Amtsärzte werden auch bei Verkehrsdelikten zugezogen, um festzustellen, ob jemand etwa durch Alkohol, Suchtgift oder suchtgifthaltige Medikamente beeinträchtigt ist. Durch die steigende Zahl an Suchtgiftlenkern in den vergangenen Jahren sind auch die Zahlen an Untersuchungen stark angestiegen. In diesem Zusammenhang kommt es gelegentlich vor, dass die untersuchenden Ärztinnen und Ärzte als Zeugen vor das Verwaltungsgericht geladen werden. Wenn es darum geht, den Alkoholisierungsgrad zum Lenkzeitpunkt zu berechnen, sind auch hier die Polizeiamtsärztinnen und -ärzte gefragt.
In den Landespolizeidirektionen sind die Polizeiamtsärztinnen und -ärzte auch Sachverständige nach der Führerscheingesetzgesundheitsverordnung und entscheiden über die medizinische Eignung zum Lenken, ob Auflagen erteilt werden müssen oder Kontrollen im Befristungszeitraum notwendig sind. Einsatztaktik, Einsatzlogistik und Parteienverkehr gehören ebenso zu ihrem Alltag.
Polizeiamtsärztinnen und -ärzte werden in einem Ausbildungslehrgang auf ihre Aufgaben vorbereitet. Auf dem Lehrplan stehen unter anderem rechtliche Vorträge, Verkehrsrecht und Verkehrsmedizin, Forensik, Psychiatrie, Medizinrecht und Kriminalistik. Derzeit sucht das Innenministerium Ärztinnen und Ärzte, die sich dieser spannenden Tätigkeit widmen wollen. "Es ist uns durchaus klar, dass wir nicht außer Acht lassen dürfen, dass es aufgrund des österreichweiten Ärztemangels auch für uns schwierig sein wird, Interessenten zu finden“, sagt Chefärztin Dr. Frank-Dastmaltschi. "Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass die Vielseitigkeit der Aufgaben eine spannende Herausforderung für jede Ärztin bzw. jeden Arzt sein kann.“
Grundvoraussetzung zur Aufnahme in den polizeiärztlichen Dienst ist ein Medizinstudium mit abgeschlossener Ausbildung zum Allgemeinmediziner und/oder Facharzt, ein gültiges Notarztdiplom, die österreichische Staatsbürgerschaft, die volle Handlungsfähigkeit, eine polizeiamtsärztlich festgestellte gesundheitliche Eignung sowie der Besitz der Lenkberechtigung für die Klasse B. Eine exekutivdienstliche Ausbildung ist nicht notwendig.
Derzeit werden vor allem in den Landespolizeidirektionen Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Wien Polizeiärztinnen und Polizeiärzte gesucht. Es handelt sich dabei um Vollzeitstellen als auch Teilzeitstellen im Angestelltenverhältnis mit einem monatlichen Mindestentgelt von 6.630,70 Euro. Dieses bemisst sich nach der derzeit gültigen Sondervertragsrichtlinie für neu aufgenommene Amtsärztinnen und -ärzte und schließt auch die pauschalierten Nebengebühren ein. Das Entgelt kann sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile erhöhen.
Die Tätigkeit als Polizeiärztin bzw. Polizeiarzt bietet ein verantwortungsvolles und vielseitiges Aufgabengebiet mit flexibel einteilbaren Arbeitszeiten. Dabei fallen keine regelmäßig angeordneten Überstunden an. Es erwarten Sie spannende und herausfordernde medizinische Tätigkeiten wie es sie nur im polizeilichen Dienst zu erleben gibt. Darüber hinaus werden verschiedenste kostenlose Fortbildungen – etwa zum Sachverständigen – angeboten, die während der Dienstzeit besucht werden können.