Führerscheinklassen

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Thema "Führerscheinklassen" aus der Serie Jugend und Recht.

Wer in Österreich ein Kraftfahrzeug lenken möchte, braucht dafür einen Führerschein. Möchte eine Person einen Führerschein erwerben, müssen dafür gewisse Kriterien erfüllt werden.

Allgemeine Information

Als Erstes wird ein Antrag bei einer Fahrschule in Österreich eingereicht. Frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Führerscheinklasse, darf der Antrag gestellt werden. In der Fahrschule erlernen die Prüflinge theoretisches und praktisches Wissen. Das Wissen wird anhand eines theoretischen Teils am Computer und anhand eines praktischen Teils bei einer Fahrprüferin/einem Fahrprüfer abgelegt. Sind beide Teile positiv, erhält der Prüfling einen vorläufigen Führerschein, der in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis maximal vier Wochen gültig ist. Ab der Zustellung des Scheckkartenführerscheins verliert der vorläufige Führerschein seine Gültigkeit.

Das Verfahren zu Erteilung einer Lenkberechtigung führt die Behörde, in deren Sprengel die Fahrschulschule ihren Sitz hat. Für Wien ist das Verkehrsamt der Landespolizeidirektion Wien zuständig.

Allgemeine Voraussetzungen

Bevor der Führerschein von der Behörde erteilt werden kann, sind gewisse Voraussetzungen notwendig:

• Das Mindestalter für die jeweilige Führerscheinklasse muss erreicht sein.
• Ein ärztliches Gutachten, auf dem ersichtlich ist, dass die Person gesundheitlich in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug zu lenken. Das Gutachten darf nicht älter als 18 Monate sein und muss von einem sachverständigen Arzt erstellt werden (Liste für Wien im Anhang).
• Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses.
• Positiv abgeschlossene theoretische und praktische Prüfung.

Mindestalter für die Führerscheinklassen

15 Jahre: Klasse AM
16 Jahre: Klasse A1, F für landwirtschaftliche Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen
17 Jahre: L-17 – B-Führerschein mit 17 Jahren
18 Jahre: Klassen A2, B, BE, C1, C1E, C und CE für Berufskraftfahrer mit Fahrerqualifizierungsnachweis oder zum Lenken von Kraftfahrzeugen für bestimmte öffentliche Aufgaben, F
21 Jahre: Klassen D1, D1E, D und DE mit Fahrerqualifizierungsnachweis oder zum Lenken von Kraftfahrzeugen für bestimmte öffentliche Aufgaben
24 Jahre: Klassen D und DE

Genau Beschreibung zu den einzelnen Klassen finden Sie im Anhang.


Artikel Nr: 434706
vom Freitag,  27.September 2024,  08:00 Uhr.

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