Strafregisterbescheinigung

Das Strafregister ist ein zentral geführtes Register, das jede rechtskräftige Verurteilung durch österreichische Strafgerichte und bestimmte rechtskräftige Verurteilungen ausländischer Strafgerichte beinhaltet.

Arten der Antragstellung

Online Persönlich

Die Strafregisterbescheinigung kann online mittels ID Austria / eID (andere EU Mitgliedstaaten) / Handy-Signatur beantragt werden. Die Strafregisterbescheinigung wird unmittelbar nach erfolgter Bezahlung elektronisch zugestellt.

Kosten:

Zur Vorlage beim Arbeitgeber: €10,70
Ohne Definition einer Vorlage / für sich selbst: € 25,-

Strafregisterbescheinigung online

Die Antragstellerin/ der Antragsteller muss zwecks Feststellung der Identität zumindest einmal (entweder bei der Antragsstellung oder bei der Abholung) persönlich bei der Behörde erscheinen. Die persönliche Antragstellung ist in Wien in jedem Polizeikommissariat möglich.

Die Terminvereinbarung erfolgt unter folgenden Link https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsetvweb-p/etv/public/sva/Terminvereinbarung .

Kosten:

Zur Vorlage beim Arbeitgeber: €16,40
Ohne Definition einer Vorlage / für sich selbst: € 30,70

Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung notwendig:

  • Antragsformular
  • Bestätigung des Dienstgebers NUR für die Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge oder Pflege und Betreuung

Links:

erforderliche Unterlagen
Kosten

Elektronische Terminverwaltung

Für Rückfragen ist das Strafregisteramt der Landespolizeidirektion Wien per Mail unter LPD-W-SVA-2-2-Strafregisteramt@polizei.gv.at sowie telefonisch unter +43 1 31310 79231 erreichbar.