Das Strafregister ist ein zentral geführtes Register, das jede rechtskräftige Verurteilung durch österreichische Strafgerichte und bestimmte rechtskräftige Verurteilungen ausländischer Strafgerichte beinhaltet.
Die Strafregisterbescheinigung kann online mittels ID Austria / eID (andere EU Mitgliedstaaten) / Handy-Signatur beantragt werden. Die Strafregisterbescheinigung wird unmittelbar nach erfolgter Bezahlung elektronisch zugestellt.
Kosten:
Zur Vorlage beim Arbeitgeber: €10,70Ohne Definition einer Vorlage / für sich selbst: € 25,-
Die Antragstellerin/ der Antragsteller muss zwecks Feststellung der Identität zumindest einmal (entweder bei der Antragsstellung oder bei der Abholung) persönlich bei der Behörde erscheinen. Die persönliche Antragstellung ist in Wien in jedem Polizeikommissariat möglich.
Die Terminvereinbarung erfolgt unter folgenden Link https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsetvweb-p/etv/public/sva/Terminvereinbarung .
Zur Vorlage beim Arbeitgeber: €16,40Ohne Definition einer Vorlage / für sich selbst: € 30,70
Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung notwendig:
Links:
erforderliche Unterlagen Kosten
Für Rückfragen ist das Strafregisteramt der Landespolizeidirektion Wien per Mail unter LPD-W-SVA-2-2-Strafregisteramt@polizei.gv.at sowie telefonisch unter +43 1 31310 79231 erreichbar.
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Polizeikommissariate in Wien
Strafregister - allgemeine Informationen
Örtliche Zuständigkeit außerhalb Wiens sowie Arten der Strafregisterbescheinigung
Weitere allgemeine Informationen zur Strafregisterbescheinigung
Strafregister (Allgemeines)
Einbringen von Gnadengesuch beim BMJ ("Justizministerium")
Tilgungsfrist (Allgemeines)
Beschränkung der Auskunft im Strafregister (Allgemeines)
Beschränkung der Auskunft im Strafregister ( 55 kb) (Informationen hinsichtlich der Führung des Strafregisters)
Strafregistergesetz (aktuell gültige Fassung)
Tilgungsgesetz (aktuell gültige Fassung)
Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .