Hier gilt es öffentliche und nicht öffentliche Veranstaltungen zu unterscheiden. Öffentliche Veranstaltungen sind allgemein zugänglich und müssen bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Zuständige Stellen sind je nach Art der Veranstaltung die Ämter der Landesregierungen, die Bezirkshauptmannschaften, die Gemeinden und die Landespolizeidirektionen.
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