Seit 2002 (Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes) nehmen ausschließlich die Gemeinden die Funktion als Fundbehörde wahr.
Funde
Grundsätzlich fallen alle Funde (auch Kennzeichentafeln und Reisepässe) in die Zuständigkeit der Gemeinden.
Ausnahmen: Fund von Schusswaffen, verbotenen Waffen, Kriegsmaterial, Schieß- und Sprengmittel. Hier besteht Zuständigkeit der Polizei.
Verluste
Grundsätzlich fallen alle Verluste (auch Reisepässe) in die Zuständigkeit der Gemeinden.
Ausnahmen: Führerschein, Zulassungsschein, waffenrechtliche Urkunden, österreichische Kennzeichentafeln, Schieß- und Sprengmittel.
Bitte haben sie Verständnis dafür, dass bei einem Fund von z.B.: Bargeld, Wohnungsschlüssel, Schmuck, Brieftasche, Reisepässe, Personalausweise, Mobiltelefon etc. keine Zuständigkeit der Polizei besteht und die Beamtinnen und Beamten sie zur nächsten Fundbox bzw. zum Magistratischen Bezirksamt verweisen.
Strafrechtliche Delikte (Diebstahl, Raub, Einbruch, Veruntreuung, Unterschlagung) liegen immer in der Zuständigkeit der Polizei.
Weitere Informationen erhalten Sie über oesterreich.gv.at
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