Soweit dies jemand beantragt und einen Bedarf glaubhaft macht, sind die Sicherheitsbehörden ermächtigt, von ihm Fingerabdrücke herzustellen und ihm diese mit der Bestätigung auszufolgen, dass sie von ihm stammen (§ 68/1 SPG).
Wenn sie einen Termin buchen, müssen sie folgende Unterlagen mitbringen:
Wenn sie verhindert sind oder den Termin nicht mehr benötigen, ersuchen wir sie diesen zu stornieren.
USA
Kanada
Es wird immer ein österreichisches Fingerabdruckblatt vergebührt und unmittelbar ausgefolgt.
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Landeskriminalamt Wien - Erkennungsdienst
Berggasse 41/Portier 1090 Wien Telefon: +43 1 31310 37885 E-Mail: LPD-W-LKA-AB-ED-Erkennungsdienst@polizei.gv.at
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr (ausgenommen Feiertage)
Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .