Radfahren in der kalten Jahreszeit

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© LPD Wien

Durch die zunehmend wärmeren Winter ist Radfahren vor allem in der Stadt längst kein reiner Sommersport mehr. Viele begeisterte Radfahrerinnen und Radfahrer nutzen ihren „Drahtesel“ mittlerweile ganzjährig und tun so sowohl der Umwelt als auch ihrer eigenen Fitness etwas Gutes. Allerdings gilt es gerade im Winter einige zusätzliche Sicherheitsaspekte zu beachten.

Sicherheit beginnt mit der richtigen Ausrüstung:

• Auch wenn es für Fahrräder keine Winterreifenpflicht wie für Pkws gibt, sollte man sich besser nicht auf einfache Reifen verlassen. Stattdessen bieten Spike-Reifen für Fahrräder eine sichere Alternative.

• Der Reifen sollte nach dem Wechseln nicht zu stark aufgeblasen werden, da bei einem etwas weicheren Reifen die Bodenhaftung besser funktioniert.

• Geradezu lebenswichtig sind zudem funktionierende Bremsen. Lassen Sie diese deshalb regelmäßig von einem Fachmann überprüfen und warten.

• Da Streusalze und Feuchtigkeit die Metallteile des Fahrrades angreifen, empfiehlt sich auch hier eine regelmäßige Reinigung und Wartung. Reinigen Sie die Metallteile, aber auch die Beleuchtung am besten nur mit lauwarmem Wasser und einer Bürste.

• À propos Beleuchtung: Auch diese ist an dünkleren Wintertagen natürlich besonders wichtig! Es ist nicht ausreichend, nur vorne einen gut befestigten, funktionstüchtigen Scheinwerfer zu haben. Auch auf der Rückseite muss ein rotes Rücklicht montiert sein und die Räder sowie die Pedale über gut gereinigte Reflektoren verfügen.

• Wer ganz sichergehen möchte, kann zusätzlich Kleidung mit reflektierenden Streifen anziehen.

• Auch die Klingel des Fahrrads sollte regelmäßig überprüft und gewartet werden.

• Ähnliche Vorschriften in Punkto Bremsen und Beleuchtung gelten auch für Fahrradanhänger.

• Für Personen über 12 Jahre besteht zwar keine Helmpflicht, gerade im Hinblick auf die erhöhte Sturzgefahr im Winter wird das Tragen eines Helms allerdings dringend empfohlen.

• Für Kindersitze gilt, dass grundsätzlich nie mehr als ein Kind transportiert werden darf. Das Gurtsystem muss so beschaffen sein, dass das Kind die Gurte nicht so leicht selbst öffnen kann und der Beinschutz muss höhenverstellbar sein. Werden mehrere Kinder in einer Transportbox gefahren, gilt auch hier eine Gurtpflicht sowie die Zusicherung des Herstellers, dass die Box für den Transport von Kindern geeignet ist.

Während der Fahrt

• Bitte bedenken Sie den witterungsbedingten Zustand vieler Radwege. Häufig sind diese schlecht geräumt, nass oder mit Splitt bestreut. Fahren Sie aus diesem Grund, genau wie mit dem Auto, auf Sicht und bedenken Sie die erhöhte Rutschgefahr sowie den durch die Straßenverhältnisse verlängerten Bremsweg ihres Fahrzeugs.

• Selbiges gilt bei wetterbedingt schlechten Sichtverhältnissen, unübersichtlichen Kreuzungen und Kurven oder einer schlechten Ausleuchtung der Fahrbahn.

• Bitte benutzen Sie wann immer möglich den dafür vorgesehenen Radweg und weichen Sie nur wenn es unvermeidlich ist auf den Autostreifen aus.

• Fahren Sie auch in der Gruppe hintereinander und nicht nebeneinander.

• Das Fahren auf einem Zebrastreifen oder auf dem Gehsteig ist verboten. Auf Letzterem dürfen lediglich Kinder ohne Fahrradführerschein unter Aufsicht Fahrradfahren.

• Stellen Sie Ihr Fahrrad am Ende der Fahrt so ab, dass dieses keine Verkehrsbehinderung darstellt und beispielsweise auf den Fahrradweg oder den Blindenstreifen ragt.

Weitere Informationen finden Sie hier:


Artikel Nr: 435589
vom Montag,  11.November 2024,  08:00 Uhr.

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