Mit 1. Jänner 2014 trat eine Änderung betreffend die behördliche Zuständigkeit zum Vollzug des Fremdenpolizeigesetzes in Kraft. Dies hat auch Auswirkungen auf die Möglichkeit der Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung (EVE).
Die Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung ist – abhängig vom Wohnsitz bzw. vom Sitz der Firma oder des Vereines – zu bestimmten Parteienverkehrszeiten bei ausgewählten Organisationseinheiten der LPD Tirol möglich.
Weiterführende Informationen zur EVE erhalten Sie auf der Internetseite des BMI .
Informationsblatt mit ausfühlichen Hinweisen für Privateinlader (pdf, 171 kb)
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Landespolizeidirektion Tirol Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung, Fachbereich 2
Kapuzinergasse 1 6020 Innsbruck Telefon: +43 59133 70 2615 E-Mail: LPD-T-FGA-Fremdenpolizei@polizei.gv.at
Informationen des BMI zur EVE
Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .