Das Büro Rechtsangelegenheiten ist zur Sicherstellung, Koordinierung und ordnungsgemäßen Wahrnehmung grundsätzlicher rechtlicher und oberbehördlicher Angelegenheiten der LPD eingerichtet. Neben der Bearbeitung speziell zugewiesener Aufgaben hat es den rechtlichen Support gegenüber der Führung und den Organisationseinheiten der Landespolizeidirektion sowie den Bezirksverwaltungsbehörden sicherzustellen. Darunter fällt beispielsweise die Koordination und federführende Bearbeitung parlamentarischer Anfragen und von Volksanwaltschaftsbeschwerden; die Erstellung von Gegenschriften an das Verwaltungsgericht und die Vertretung vor dem Verwaltungsgericht in Angelegenheiten der §§ 67a Abs. 1 Z. 2 AVG, 88 Abs. 1 und 2 und 89 Abs. 4 und 5 SPG sowie die Erstellung von Revisionen und Gegenschriften an den VwGH und Vertretung der Behörde vor dem VwG.
Dem Büro Rechtsangelegenheiten obliegt weiters die grundsätzliche Wahrnehmung aller datenschutzrechtlichen Angelegenheiten, mit Ausnahme jener, die einer anderen Organisationseinheit der LPD zugewiesen sind. Darunter fällt die Bearbeitung von Anträgen auf Auskunft oder Löschung verarbeiteter Daten, insbesondere auch die Löschung erkennungsdienstlicher Daten gemäß § 73 Abs.1 Z. 4 SPG, die Erteilung der Auskunft über erkennungsdienstliche Daten gemäß § 80 SPG und Aufgaben im Zusammenhang mit bestimmten Datenanwendungen (z.B. KPA, EDE etc.) – beispielsweise die Pflicht zur Richtigstellung oder Löschung.